Zulassung für Praktiker ohne Berufsausbildung

Externenprüfung

Die Zulassung in besonderen Fällen - Abschlussprüfung für Praktiker ohne Berufsausbildung

Wer kann an der Externenprüfung teilnehmen?

Berufstätige und Arbeitslose aus kaufmännischen und industriell-technischen IHK-Berufen.

Wo stelle ich den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung?

Bei der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr Erstwohnsitz liegt. Eine Übersicht der IHKs finden Sie hier. Der Bezirk der SIHK umfasst die Stadt Hagen, den Ennpe-Ruhr-Kreis (ohne die Städte Hattingen und Witten) sowie den Märkischen Kreis.

Was kostet die Prüfung auf Zulassung zur Externenprüfung?

Für die Überprüfung der Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBiG durch die SIHK fällt eine Gebühr in Höhe von 54,00 Euro an.

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die Externenprüfung erfüllen?

Wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig sind bzw. waren (auch einschlägiger anderer Beruf), in dem Sie die Prüfung ablegen wollen. (§ 45 Absatz 2 Satz 1 Berufsbildungsgesetz). Bei Teilzeittätigkeiten verlängert sich die nachzuweisende Berufstätigkeit äquivalent zu einer Vollzeitbeschäftigung.

Daraus ergeben sich folgende Mindestzeiten:
Ausbildungszeit
des Berufes
Mindestdauer der
Berufstätigkeit
2 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
4,5 Jahre
3,5 Jahre
5,25 Jahre

Welche Unterlagen werden für die Zulassung zur Externenprüfung benötigt und wie stelle ich einen Antrag?

  • Antrag auf Prüfungszulassung
  • Angabe des Berufes in dem die Zulassung angestrebt wird
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Qualifizierte Arbeitszeugnisse oder Arbeitsplatzbeschreibungen
    → eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten ist erforderlich!
    (mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit in Stunden)
  • bei beruflicher Selbstständigkeit: Gewerbeanmeldung bzw. Referenzen
  • Zeugnisse erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildungen oder Bescheinigungen abgebrochener Berufsausbildungen
Hier finden Sie das Online-Antragsformular auf Zulassung zur
Externen-Prüfung.

Wie kann ich mich auf die Externenprüfung vorbereiten?

Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufes gestellt werden (siehe Ausbildungsberufe A-Z, Ausbildungsverordnung/Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes). Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.

Schriftliches Vorbereitungsmaterial gibt es für viele Berufe bei:

Kaufmännisch:
U-Form-Verlag: 0212 22207-0

Gewerblich-technisch:
Christiani-Verlag: 07531 5801-26
Weitere Hinweise sind bei den Aufgabenerstellungseinrichtungen AkA Nürnberg und PAL zu finden.
Immer mehr Anbieter bieten Prüfungsvorbereitungslehrgänge an, die sich speziell an externe Prüflinge richten. Es empfiehlt sich, die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der SIHK vor Anmeldung zu einem Lehrgang prüfen zu lassen.

Wann finden die IHK-Prüfungen statt?

Im Sommer zwischen Mai und Juli;
im Winter zwischen November und Februar.
Eine Übersicht der Prüfungstermine finden Sie hier.

Fristen für die Antragstellung/Anmeldeschluss

Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen spätestens vier Wochen vor dem Anmeldeschluss über das Online-Antragsformular ein. Den Anmeldeschluss der jeweiligen Prüfung finden Sie  hier.

Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?

Die Prüfungsgebühr trägt der Prüfling gemäß des aktuellen Gebührentarifs der SIHK zu Hagen.
 

Wie oft kann die Externenprüfung wiederholt werden?

Die Externenprüfung kann zweimal wiederholt werden.


05.04.2024