Validierung von langjähriger Berufserfahrung
© Hartmann/IHK
- Was genau ist das berufliche Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren)?
- An wen richtet sich das Validierungsverfahren? Wer kann am Validierungsverfahren teilnehmen?
- Sind Deutschkenntnisse nötig?
- In welchen Berufen wird das Validierungsverfahren angeboten?
- Wie läuft das Validierungsverfahren ab?
- Was erhält man am Ende des Verfahrens?
- Welche Möglichkeit besteht, wenn das Verfahren nur eine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit ergibt?
- Was ist ein Ergänzungsverfahren?
- Kann das Verfahren wiederholt werden?
- Was kostet die Teilnahme am Validierungsverfahren?
- Andere Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erwerben:
Menschen ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow. Beispielsweise wenn sie arbeitslos werden, kann dies zum Problem werden. Auch ein Arbeitgeberwechsel kann sich ohne Nachweis schwierig gestalten.
Was genau ist das berufliche Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren)?
Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber mit einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt. Der Standard für die Berufsvalidierung ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes.
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit bei vollständiger Vergleichbarkeit in einem Zeugnis oder bei überwiegender Vergleichbarkeit in einem Bescheid schriftlich bescheinigt.
Hinweis: Für Fortbildungsabschlüsse, insbesondere für die Meisterqualifikation, gibt es keine Berufsvalidierung.
Hinweis: Für Fortbildungsabschlüsse, insbesondere für die Meisterqualifikation, gibt es keine Berufsvalidierung.
Wir beraten Sie gerne!
An wen richtet sich das Validierungsverfahren?
Wer kann am Validierungsverfahren teilnehmen?
Das Verfahren richtet sich an Erwachsene,
- die im Bezirk der SIHK (Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis ohne Hattingen und Witten, Märkischer Kreis) wohnen oder arbeiten.
- mit mehrjähriger Berufserfahrung,
- ohne Berufsabschluss im ausgeübten Beruf,
- mit Interesse an einem Nachweis über ihre Kompetenzen.
Teilnehmen können Personen, die
- mindestens 25 Jahre alt sind,
- das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können,
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben,
- im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten ausländischen Abschluss haben sowie
- nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen.
Sind Deutschkenntnisse nötig?
Das gesamte Verfahren wird auf Deutsch durchgeführt, daher sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Das betrifft vor allem die Fachsprache im jeweiligen Beruf.
In welchen Berufen wird das Validierungsverfahren angeboten?
Das Validierungsverfahren wird in allen dualen Ausbildungsberufen angeboten, deren Zuständigkeit bei der SIHK zu Hagen liegen.
Wie läuft das Validierungsverfahren ab?
Das Verfahren erfolgt in vier Schritten (BBFVerfV)
- Information und Beratung
Sie erhalten erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf ist der duale Ausbildungsberuf, in dem die berufliche Handlungskompetenz festgestellt werden soll. - Antragstellung
Nach der Erstinformation/Beratung erhalten Sie das Antragsformular. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Sie dokumentieren zudem die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs.
Wir prüfen den eingereichten Antrag und werten die eingereichten Dokumente und Nachweise aus. - Bewertung
Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüfer/-innen besteht, stellt insbesondere mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest. - Ergebnismitteilung
Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellen wir Ihnen ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus.
Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.
Was erhält man am Ende des Verfahrens?
Das Validierungsverfahren endet mit einem Zeugnis oder Bescheid.
Folgende Ergebnisse sind möglich:
Folgende Ergebnisse sind möglich:
- Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
(Achtung: Bei diesem Zeugnis handelt es sich nicht um ein Prüfungszeugnis im Sinne des § 37 Abs. 2 BBiG. ) - Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Bescheid über die Ablehnung des Antrags, wenn keine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit festgestellt werden kann
Welche Möglichkeit besteht, wenn das Verfahren nur eine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit ergibt?
Bei Erhalt eines Bescheides über die überwiegende Vergleichbarkeit, kann binnen fünf Jahren ein Antrag auf ein Ergänzungsverfahren gestellt werden. Dieses hat das Ziel, die vollständige Vergleichbarkeit zu erreichen.
Was ist ein Ergänzungsverfahren?
Das Ergänzungsverfahren richtet sich auf die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Kompetenzen. Ein Antrag auf ein Ergänzungsverfahren kann nur einmal gestellt werden.
Im Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit ist differenziert aufgeführt, für welche Bereiche die berufliche Handlungsfähigkeit besteht und für welche Bereiche sie nicht besteht. Im Ergänzungsverfahren werden nur die Bereiche bewertet, für die zuvor keine Handlungsfähigkeit festgestellt wurde.
Kann das Verfahren wiederholt werden?
Bei einem ablehnenden Bescheid kann nach einer Frist von 12 Monaten erneut ein Antrag zum Zwecke der Wiederholung gestellt werden. Dafür muss glaubhaft gemacht werden, dass neue oder zusätzliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde.
Was kostet die Teilnahme am Validierungsverfahren?
Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der SIHK zu Hagen (siehe Gebührentarif, III Berufsausbildung, 10.5 Verfahren zur Feststellung der individuellen beruflichen Kompetenzen).
Die Gebühr ist in der Regel durch den Antragsstellenden zu bezahlen.
Die Gebühr ist in der Regel durch den Antragsstellenden zu bezahlen.
Die Gebühren werden für die Zulassung zum Validierungsverfahren und für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit getrennt erhoben:
- Gebühr für die Zulassung zum Verfahren („Antragsgebühr“ u.a. für Antragstellung, Auswertung der Antragsunterlagen)
- Gebühr für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit („Bewertungsgebühr“ u.a. für Aufgabenerstellung, Bewertung durch das Feststellungstandem)
Materialkosten fallen ggf. extra an.
Andere Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erwerben:
Das Feststellungsverfahren ist nicht der einzige Weg, nachträglich einen Berufsabschluss oder eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten. Andere Möglichkeiten sind z. B.:
👉 Bitte lassen Sie sich vor der Antragstellung für ein Validierungsverfahren beraten, auch zu alternativen Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erhalten.
30.01.2025