Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr (GKV)

Sie möchten Unternehmer oder Verkehrsleiter im Güterkraftgewerbe werden? Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) muss die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens durch eine Fachkundeprüfung vor der am Wohnsitz zuständigen IHK nachweisen.

Unsere nächsten Prüfungstermine und die Anmeldung finden Sie hier:
--> Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Hier finden Sie alle Informationen zu den Themengebieten “Was ist ein Verkehrsleiter?” und welche Voraussetzungen müssen Sie als angehender Unternehmer im Güterkraftverkehr” erfüllen.

Die Prüfung

Grundsätzliches zur Prüfung
I. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Sie können bei einem der zahlreichen Veranstalter ein Seminar besuchen oder sich mit Hilfe entsprechender Literatur im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter der IHK beratend zur Seite.
II. Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung erfolgt über das dafür vorgesehenen Online- Formular. Es empfiehlt sich im Vorfeld mit der IHK telefonisch in Verbindung zu treten, um die Details in Bezug auf den Umfang, die Dauer sowie den Veranstaltungsort der Prüfung in Erfahrung zu bringen.
III. Einladung zur Prüfung
Die schriftliche Einladung zur Prüfung erfolgt spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin, der beiliegende Gebührenbescheid ist bis zur Prüfung zu begleichen. Die Prüfungsgebühr beträgt z. Zt., lt. Gebührenordnung der IHK Gießen-Friedberg, 290 Euro.
IV. Prüfungssachgebiete:
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, jeweils zweistündigen Teilen und ggf. einem ergänzenden ca. halbstündigen mündlichen Prüfungsgespräch. Alle Prüfungsteile werden an einem Tag geprüft. Die geprüften Sachgebiete entnehmen Sie bitte dem Orientierungsrahmen.

Gibt es weitere Möglichkeiten, die fachliche Eignung nachzuweisen?

Ja, Sie können Ihre fachliche Eignung neben der Prüfung auf 2 Arten nachweisen:
  1. Anerkennung der fachlichen Eignung
  2. Anerkannte Abschlussprüfungen umschreiben

Stand: 24.03.2025