Anerkannte Abschlussprüfungen umschreiben

Ab sofort können Sie uns Ihr Abschlusszeugnis digital zukommen lassen.

Was gilt es zu beachten?

Nach der EU-Berufszugangsverordnung für den GüterkraftverkehrVerordnung werden die bisher anerkannten Abschlussprüfungen (z.B. Speditionskaufmann, Verkehrsfachwirt), von der zuständigen Behörde nicht mehr grundsätzlich als Fachkundenachweis für den Güterkraftverkehr anerkannt. Jedoch werden die Abschlussprüfungen weiterhin akzeptiert, wenn die Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen wurde.
Eine Umschreibung kann bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden. Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Es wird empfohlen, die Umschreibung des Prüfungszeugnisses in einen Fachkundenachweis gemäß Anhang III der EU-Berufszugangsverordnung bei der IHK zu beantragen. Wer bereits im Besitz eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises mit einer laufenden Nummer ist, benötigt keine Umschreibung. Von einer IHK ausgestellte Fachkundenachweise sind auch Fachkundenachweise für Verkehrsleiter.

Welche Abschlüsse können umgeschrieben werden?

In der Anlage 4 in Ergänzung zu § 6 Abs. 1 GBZugV sind folgende Abschlussprüfungen genannt:
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,
  • Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau,
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn.
Zusätzlich werden auf Grund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 23 aus 2007 folgende Abschlüsse anerkannt:
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
In der Anlage 6 in Ergänzung zu § 6 Abs. 1 PBZugV sind folgende Abschlussprüfungen genannt:
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.
Zusätzlich wird auf Grund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 22 aus 2007 folgender Abschluss anerkannt:
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
Den Antrag hierzur finden Sie unter "Weitere Informationen"
Stand: 20.02.2024