Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer

A) Betriebswirtschaftliche Tipps zur Existenzgründung

Sie möchten sich als Güterkraftverkehrsunternehmer/in selbständig machen. Bitte prüfen Sie unabhängig von den einzuhaltenden Gewerbevorschriften als erstes, ob sich Ihr persönliches Engagement und Ihr Kapitaleinsatz lohnen werden.
Hierzu einige Anhaltspunkte:

Marktsituation

Ausgangspunkt für eine Prognose Ihres wirtschaftlichen Erfolgs ist der erzielbare Umsatz. Dieser wird u. a. beeinflusst von der Konkurrenzsituation, dem Standort und auch Ihrem Können und Einsatz. Die Konkurrenzsituation ist zurzeit gekennzeichnet durch gleich bleibend niedrige Transportpreise bei steigenden Kosten. Der Prozentsatz der Geschäftsaufgaben ist deshalb im Güterkraftverkehrsgewerbe im Vergleich zu den anderen Wirtschaftszweigen überdurchschnittlich hoch. Die Gefahr, für das wirtschaftliche Überleben zu geringe Umsätze zu erzielen, ist umso größer, je höher der Anteil der Transportaufträge ist, den Sie täglich neu akquirieren müssen. Leichter ist es, wenn Sie bereits Aussicht auf feste Auftraggeber (Industrie, Handel, Spedition) und möglichst auch Umsatzzusagen haben. Prüfen Sie die Ihnen angebotenen Verträge gründlich!
Den Betriebskosten, also den voraussichtlich monatlichen Kosten Ihres späteren Unternehmens, stellen Sie die zu erwartenden oder in Aussicht gestellten Monatsumsätze, gegenüber. Betriebskosten sind Kosten, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen (Reparaturen/Ersatzteile/Wartung, Kraftstoffe, Schmierstoffe, Reifen, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung). Hinzu kommen die Kosten, die auch dann entstehen, wenn Sie keine Transportaufträge haben, wie Finanzierungskosten für das Fahrzeug (Kreditkauf, Miete, Leasing), Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Steuerberatung. Beispiel: die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung kann bei einem Fahrzeug mit einer Nutzlast von 3,5 t und einer Selbstbeteiligung von 500 Euro bis zu 840 Euro jährlich kosten. Steuern. Die Gegenüberstellung des Umsatzes und der Kosten ergibt Ihr voraussichtliches Unternehmensergebnis. Bitte beachten Sie, dass Gewinne grundsätzlich gewerbesteuer- und einkommensteuerpflichtig (bei GmbH körperschaftsteuerpflichtig) sind. Die erste Steuerzahlung wird erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres fällig, wenn der Jahresabschluss dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt wird. Bilden Sie rechtzeitig Rücklagen (Guthaben), damit Sie dann finanziell nicht überfordert sind. Machen Sie am Anfang Ihres Unternehmerdaseins gegenüber dem Finanzamt keine optimistischen Gewinnschätzungen. Sie werden sonst zu hohen Vorauszahlungen aufgefordert, die bezahlt werden müssen. Beachten Sie bitte ferner, dass Umsatzsteuer und Lohnsteuer von Anfang an monatlich, vierteljährlich oder jährlich bei Überschreiten bestimmter Beträge entrichtet werden müssen. Die Finanzverwaltung gibt für Existenzgründer leider keinen "Existenzgründungsbonus". Denken Sie an Ihren Lebensunterhalt; auch als Unternehmer/in müssen Sie Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen nachkommen wie Miete für Privatwohnung/Hypothekenablösung für Privathaus, Nebenkosten (u. a. Heizung, Strom, Müllabfuhr), Ratenkredite und allgemeine Lebenshaltungskosten. Außerdem sollten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz wie Krankenversicherung, Altersvorsorge und Pflegeversicherung in ausreichendem Maße berücksichtigen. Diese Beiträge haben Sie als Unternehmer/in aber ebenso wie den Solidaritätszuschlag allein zu tragen. Hinzu kommen z.B. Unfall- und Krankentagegeldversicherung.

Finanzplanung

Viele Existenzgründer im Verkehrsgewerbe scheitern an zu geringem Eigenkapital und an einer unzureichenden oder zu teuren Finanzierung. Deshalb ermitteln Sie sorgfältig, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und über welche Eigenmittel Sie verfügen. Kalkulieren Sie Anlaufverluste ein. Die Kreditkosten der Banken und Sparkassen sind unterschiedlich. Holen Sie verschiedene Finanzierungsangebote ein und vergleichen Sie. Öffentliche Finanzierungshilfen sind vor rechtlicher Bindung bei Ihrem Kreditinstitut zu beantragen. Vor allem: Treffen Sie erst dann verbindliche Entscheidungen, wenn Sie die Anforderungen der Berufszugangsverordnung GüKG erfüllen können und die gesamte Finanzierung steht.

Existenzgründungsberatung

Die IHK Gießen-Friedberg führt Existenzgründungsseminare durch, in denen Sie wertvolle Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung Ihres Vorhabens erhalten können.
Zum Unternehmenskonzept und eventuell möglicher Förderung aus öffentlichen Mitteln bieten wir eine persönliche Beratung an. Wenden Sie sich bitte an Herrn Michael Mutz, Telefon 06031 609-2515.

B) Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (insbes. Pkw und Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.
Durch die Verordnung (EU) 2020/1055 als Teil des Mobilitätspaktes I werden mit Wirkung vom 21. Februar 2022 die bisherigen unionsrechtlichen Regelungen zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs angepasst.
Darüber hinaus gilt ab dem 21. Mai 2022 auch eine Genehmigungspflicht für Unternehmen, die gewerblichen Gütertransport mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t jedoch nicht mehr als 3,5 t betreiben, soweit die Transporte grenzüberschreitend sind.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sog. Gemeinschaftslizenz (auch „EG-Lizenz“ genannt) benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sog. Kabotage Verkehre).
Verkehre mit nicht zur EU/zum EWR gehörenden Drittstaaten können u.a. mit der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit sog. bilateralen Genehmigungen (für die Drittstaaten-Streckenanteile) durchgeführt werden.
Die für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. einer Gemeinschaftslizenz zuständigen Behörden in Hessen sind die Regierungspräsidien als Obere Verkehrsbehörden.
Für das Gebiet der Kammervereinigung Mittelhessen (IHK Lahn-Dill, IHK Limburg und IHK Gießen-Friedberg) sind dies:
Regierungspräsidium Gießen
(für Mittelhessen) Dezernat Verkehr
Frau Kummer,
Landgraf-Philipp-Platz 3, 35390 Gießen,
Tel: 0641-3032386.
Internet:
Regierungspräsidium Darmstadt
(für den Wetteraukreis) Dezernat Verkehr
Herr Rainer Schwinn (Tel: 06151-125510) oder
Herr Göbel (06151-126842)
Wilhelminen Str. 1-3, 34278 Darmstadt.

C) Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung

Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.


Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u.a. erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens bei Fahrzeugen > 3,5t nicht weniger als 9.000 € für das erste genutzte oder nicht weniger als 5.000 € für jedes weitere genutzte Fahrzeug beträgt.
Wenn ausschließlich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t eingesetzt werden, sind für das erste Kraftfahrzeug 1.800 Euro und für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug, das eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t hat, 900 Euro nachzuweisen.
Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenen Muster (BGBI. 2000 I S. 923), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.

Nachweis der Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person sind der Erlaubnis-/Lizenzbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde (Regierungspräsidium).

Nachweis der fachlichen Eignung/ Prüfungsbefreiung

Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch
    1. die Fachkundeprüfung
vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Gießen-Friedberg prüft im Auftrag der Kammervereinigung Mittelhessen (IHK-Lahn-Dill, IHK Limburg und IHK Gießen-Friedberg) Kandidaten aus den Landkreisen Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Wetterau, Altkreis Biedenkopf, Gießen und Vogelsberg. Die Fachkundeprüfung ist gebührenpflichtig (s. Abschnitt D Punkt 4).
    1. Anerkennung der leitenden Tätigkeit (Übergangsregelung):
Personen, die nachweisen können, dass die in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 04.12.2009, d.h. mindestens im Zeitrum vom 04.12.1999 bis zum 04.12.2009 ohne Unterbrechung ein Güterkraftver- kehrsunternehmen geleitet haben, können von der Prüfung befreit werden. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (siehe Anlage Orientierungsrahmen) vermittelt haben. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z.B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde. Wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen, kann die IHK ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Die Ausstellung eines Fachkundenachweises aufgrund der Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung der leitenden Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifes der IHK und beträgt z.Zt. 100,00 €.
                  2.  Prüfungsbefreiung  2,5t – max 3,5t zGG
Unternehmen, die Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t einsetzen, können den Nachweis der fachlichen Eignung über den bisher bekannten IHK-Fachkundenachweis erbringen.
Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 sieht zudem nunmehr vor, dass zum Zwecke der Erteilung einer Gemeinschaftslizenz an ein Güterkraftverkehrsunternehmen, die Personen von der Fachkundeprüfung zu befreien, die der Erteilungsbehörde nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Als Nachweise für die Unternehmensführung kommen in Betracht (Aufzählung nicht abschließend):
  • Gewerbeauskunft
  • Bestätigung über die Mitgliedschaft bei der IHK
  • Zulassungsbescheinigungen von Fahrzeugen
  • Steuerbescheinigungen
  • Sozialversicherungsnachweise für Mitarbeiter als Fahrer
  • Arbeitsverträge von Fahrern
Die Nachweise sind direkt bei der Erteilungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, einzureichen.

    1. Gleichwertige Abschlussprüfungen:
Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist.
Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Das umfasst bei der IHK Gießen-Friedberg, den Landkreis Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Wetteraukreis, Altkreis Biedenkopf, Gießen und Vogelsberg. Die Ausstellung des Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Gebühr beträgt z. Zt. 40,--€.

D) Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung


  1. Struktur der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil. Die schriftlichen Prüfungsteile beinhalten:
-Teil 1: Schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort;
-Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien;
Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt zwei Stunden für jeweils einen Prüfungsteil. Hinzu kommt ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.
  1.  Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen werden in den schriftlichen Prüfungsteilen und in dem mündlichen Prüfungsteil mit Punk- ten bewertet.
Die Gesamtpunktezahl von 300 Punkten teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf: Schriftliche Fragen 40 % (120 Punkte)
Schriftliche Übungen/Fallstudien 35 % (105 Punkte)
Mündliche Prüfung 25 % (75 Punkte)
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktzahl, d. h. 180 Punkte erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50% der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, d.h. wenn in einem oder in bei- den der schriftlichen Prüfungsteile der jeweils erzielte Punkteanteil unter 50 % liegt (d.h. wenn im Teil 1 weniger als 60 Punkte bzw. im Teil 2 weniger als 52,5 Punkte erreicht wurden).
Sie entfällt ebenfalls, wenn bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (180 Punkte) erzielt wurden.

  1. Prüfungssachgebiete
Die Sachgebiete, die Inhalt der Prüfung sind, entnehmen Sie bitte dem Orientierungsrahmen.
  1.  Anmeldung zur Prüfung
Zur Ablegung der Prüfung bedarf es einer schriftlichen Anmeldung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Ihre Prüfungsanmeldung (siehe Anlage Anmeldeformular) senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.
Sie werden dann rechtzeitig zum gewünschten Prüfungstermin eingeladen. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 290,-- € ist nach Erhalt des Gebührenbescheides vor der Prüfung zu überweisen. Der Einzahlungsbeleg ist am Prüfungstag vorzulegen. Ohne entsprechenden Zahlungseingang ist eine Prüfungsteilnahme nicht möglich. Die eingezahlte Prüfungsgebühr verfällt bei unentschuldigtem Fernbleiben des Prüflings vom Prüfungstermin. Bei Rücktritt vom Prüfungstermin nach Eingang der Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 145,-- € fällig.

  1.  Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Prüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.


Schulungsveranstalter

Wir weisen darauf hin, dass die nachstehende Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für Inhalte und Qualität der Lehrgänge kann keine Gewähr übernommen werden.
Informationen über Kosten und Termine erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern. Sollten Sie sich entscheiden, einen Vorbereitungskurs zu besuchen, empfehlen wir Ihnen, mehrere Angebote einzuholen, da sich die Lehrgänge hinsichtlich der Schulungsdauer, dem Schulungsumfang und den Kosten zum Teil erheblich unterscheiden.
Folgende Veranstalter haben gegenüber der IHK zum Ausdruck gebracht, dass sie zur Vorbereitung auf die Prüfung Kurse durchführen:

SVG Verkehrs-Fachschule
Breitenbachstr. 9
60487 Frankfurt a.M.
Tel.: 069/97963 -0                                            Frankfurt am Main (svg-awz-hessen.de)
E-Mail: fachschule@svg-hessen.de, info@svg-awz-hessen.de
Zweitstelle: SVG Fahrschule
Steinstr. 7-9
35641 Schöffengrund
Lehrgänge finden hessen-weit statt.
Ausbildungszentrum Pfeiffer GmbH & Co. KG
Wißmarer Weg 51
35396 Gießen Tel. : 0641/33866
Zweitstelle:
Am Kurpark 20
35080 Bad Endbach Tel.: 02776/229
www.pfeifferreisen.de info@pfeifferreisen.de bkf@pfeifferreisen.de
ARGE Verkehrsleiterlehrgänge Fahrschule Ruckelshausen GmbH
Wingert 18
35394 Gießen
Tel.: 0641- 5591424
www.fahrschule-ruckelshausen.de peter.ruckelshausen@web.de
Schulungsort: Gießen
Fachverband Möbelspedition, Umzugslogistik & Relocation Hessen e.V.
Schulstr. 48
65795 Hattersheim
Tel.: 06190/71097
www.umzug-fv-hessen.de info@umzug-fv-hessen.de
Fahrschule Becker GmbH Büro Wetzlar
Garbenheimer Str. 6
35578 Wetzlar
Tel.: 06441/2093914
www.fahrschulebecker.de fahrschule.becker@t-online.de
DEKRA Akademie GmbH
Eiserfelder Str. 316
57080 Siegen
Tel.: 0271/37512-0                         DEKRA Akademie Siegen: passende Weiterbildung & Umschulung (dekra-akademie.de)
siegen.akademie@dekra.com
Verkehrsseminare marbs e.K.
Ansprechpartner: Ellen Hummel
Kreßbacher Str. 5
74177 Bad Friedrichshall
Tel.: 07136 /2707181
www.verkehrsseminare.com info@verkehrsseminare.com
Schulungsorte: Frankfurt /Maintal, Homberg/ Efze
Fahrschule Jänisch Sascha Engel / Herfried Enz
Bürgermeister-Müller-Str. 2
56112 Lahnstein
Tel.: 02621/3065940 und Tel.: 02621/5956
www.jaensch-fahrschule.de fahrschule-jaenisch@gmx.de oder herfried_enz@gmx.de
Verkehrsseminare Seitz
Fritz-Erler-Str. 8
56112 Lahnstein Tel.: 02621/7890
www.verkehrsseminare-seitz.de
verkehrsseminare@gmx.de
Dippel & Herold Verkehrsschule Roland Dippel und Volker Herold GbR
Eisenschmiede 37
34125 Kassel
Tel.: 0561/8207472
www.verkehrsschule-kassel.de kontakt@dippelundherold.de
Lehrgänge finden bundesweit statt
Verkehrsseminare Naumann
In der Stehle 36 b
53547 Kasbach- Ohlenberg
Tel.: 02644/4063334
www.fachschule-naumann.de verkehrsseminare-naumann@mail.de
AVB-Seminare
Bohlenstr. 64
32312 Lübbecke
Tel.: 05741 – 9099250
www.avb-seminare.de info@av b-seminare.de
Digitales Lerncenter
AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG
E-Mail: ide, Web: www.avb-lerncenter.de
Verkehrsseminare - HeMa
Gahlener Str. 250
46282 Dorsten
Tel.: 02362 – 9740960
www.verkehrsseminare-hema.de
info@hema-marx.de
Lehrgänge finden bundesweit statt
Online-Lehrgänge mit direktem Kontakt
zum Dozenten.
Online-Modulschulungen
5-Fächer-Lernkarteikartensystem
Akademie des Verkehrsgewerbes
Ansprechpartner: Dipl. Ing. S. Rönnebeck
Kaiserring 46
73557 Mutlangen
Tel.: 07171/999734
www.AVR-roennebeck.com info@AVR-roennebeck.com
SVG- Akademie GmbH
Bullerdeich 36
20537 Hamburg
Tel. 0711 4019-125 www.svg-akademie.de info@svg-akademie.de
Lehrgänge finden bundesweit statt

Stand: 25.04.2024