Nr. 5618910

Lieferkettengesetz

Unternehmen werden mit dem Gesetz verpflichtet zu prüfen, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit gegen Aspekte wie Arbeitsschutz, Mindestlohn, Gesundheit, Umweltstandards verstößt.
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Das Gesetz legt rechtlich verbindliche Sorgfalts- und Handlungspflichten hinsichtlich international anerkannter Menschenrechte fest. Unternehmen werden im eigenen Interesse dazu angehalten, drohende Verstöße gegen die Menschenrechte zu erkennen und abzustellen.

Aktenstapel mit Weltkugel © Ojo Images/F1online

Neue Fristen: LkSG-pflichtige Unternehmen können Berichte bis zum 31.12.2025 beim BAFA einreichen!

Das Positionspapier "Wirtschaft übernimmt Verantwortung für nachhaltige Lieferketten" wurde einstimmig von unserer Vollversammlung verabschiedet!

So erkennen Sie Nachhaltigkeitsrisiken und werden unternehmerischen Sorgfaltspflichten gerecht!