Verfassungsklagen gegen Bettensteuern bleiben erfolglos

Urteil: Bettensteuer mit Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht wies die von mehreren Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg erhobenen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurück. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Steuer betroffene Betriebe nicht übermäßig belaste. Nach diesem Urteil könnte die Steuer nun sogar auch auf beruflich veranlasste Übernachtungen übertragen werden.
Die Bettensteuer, auch Citytax oder Tourismus-/ Kulturförderabgabe genannt, ist eine zusätzliche Steuer auf den Übernachtungspreis bei nicht-beruflich veranlassten Übernachtungen.
Die Beherbergungsunternehmen beklagen seit Jahren den hohen bürokratischen Aufwand, die Steuer bei den Gästen einzutreiben und an die Behörden abzuführen. Kommunen hingegen betonen, dass die Einnahmen dem Ausbau der touristischen Infrastruktur dienen. Die Realität sieht jedoch Vielerorts anders aus, weil die Steuer nicht zweckgebunden ist.
Laut einer DEHOGA-Übersicht aus dem Jahr 2019 erheben 30 Kommunen in Deutschland eine Bettensteuer. In Thüringen sind es u. a. die Städte Gera, Saalburg-Ebersdorf, Erfurt, Weimar und Eisenach.