Buchführung wird digitaler

Ordnung ist das halbe Leben, heißt es. Für Unternehmer ist eine ordnungsgemäße Buchführung entscheidend, aber zeitaufwendig und nicht immer einfach. Kürzlich wurden die seitens der Finanzverwaltung veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz GoBD angepasst.
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 11.03.2024 die GoBD insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Finanzverwaltung beim Datenzugriff aktualisiert. 

Datenaustausch per Cloud-Dienst und digitale Schnittstelle

Neben redaktionellen Anpassungen erläutert das Bundesfinanzministerium, dass die Daten nicht nur per physischem Speichermedium, wie USB-Stick, sondern auch über eine Datenaustauschplattform der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt werden können.
In einer Anlage zum Schreiben werden darüber hinaus die Grundsätze zur Datenüberlassung ergänzt. Dabei geht es um Informationen zum Beschreibungsstandard der Datenüberlassung, zur digitalen Lohnschnittstelle und zu den Exporten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen. Die Finanzverwaltung stellt zu diesem Zweck eine Muster-index.xml-Datei zur Verfügung, welche als Beschreibung für digitale Schnittstellen dient.
IHK-Seminar
Die Anforderungen an die Buchführungen steigen und beanspruchen infolge der Digitalisierung auch technisches Knowhow. In unserem IHK-Seminar GoBD kompakt am 23.04.2024 in Gera erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Regelungen der GoBD und das Rüstzeug für die praktische Gestaltung und Umsetzung dieser.    
Stand: 27. März 2024