Sachverständige

Einen Sachverständigen suchen
Die Bezeichnungen "Sachverständiger" oder "Gutachter" sind in Deutschland nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter ohne nachgewiesene Sachkunde dürfen sich als Sachverständige bezeichnen. Um wirkliche Experten zu finden, sollten Sie bei der Suche auf die öffentliche Bestellung achten. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er in einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Über den Link Sachverständigenverzeichnis bundesweit können Sie unter ca. 8.000 Sachverständigen bundesweit auf zahlreichen Sachgebieten recherchieren. Dort finden Sie auch die von der IHK Ostthüringen zu Gera öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Datenbank enthält Angaben zu von Industrie- und Handelskammern, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen.
Selbst Sachverständiger werden
Unwetter, Autounfälle und ähnliche, unerwartet eintretende Schäden erfordern im Nachhinein oft eine Beurteilung des entstandenen Schadens. Aber auch eine Bewertung von Maschinen, Grundstücken, Schmuck usw. wirf viele Fragen auf. Daher werden von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen Sachverständige für verschiedenste Gebiete benötigt.
Die Bezeichnung ”Sachverständiger” ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Um überprüfte Experten aus der Vielzahl der z. T. selbstberufenen Fachleute herauszufinden, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist.
Nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit für den nachfolgenden „Erklärfilm“.
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Neugierig geworden? Das trifft auf mich zu – wie geht es weiter?
Dann wenden Sie sich bitte an die IHK Erfurt. Diese ist seit dem 1. Januar 2025 für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständig, die hauptsächlich von Thüringen aus tätig sind.
Vor Antragstellung empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit der IHK Erfurt.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung erloschen
Am 1. Oktober 2024 ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung von
Dipl.-Ing. (TU) Helmut Oettel
Sachverständigen- und Ingenieurbüro Oettel
Vollersdorfer Straße 29 | 07548 Gera
Tel. 0365 8820185
Fax: 0365 8820186
als Sachverständiger für das Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" gemäß § 22 Abs.1 a) der Sachverständigenordnung erloschen.
Am 9. Januar 2025 ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung von
Dipl.-Ing. Tom Zetzsche
Franzosengraben 21
04600 Altenburg
Tel. 03447 890830
Fax: 03447 890831
als Sachverständiger für das Sachgebiet "Schäden an Gebäuden" gemäß § 22 Abs.1 a) der Sachverständigenordnung erloschen.

Stand: 16. Januar 2025