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Die Bezeichnungen "Sachverständiger" oder "Gutachter" sind in Deutschland nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter ohne nachgewiesene Sachkunde dürfen sich als Sachverständige bezeichnen. Um wirkliche Experten zu finden, sollten Sie bei der Suche auf die öffentliche Bestellung achten. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er in einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Über den Link
Sachverständigenverzeichnis bundesweit können Sie unter ca. 8.000 Sachverständigen bundesweit auf zahlreichen Sachgebieten recherchieren. Dort finden Sie auch die von der IHK Ostthüringen zu Gera öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Datenbank enthält Angaben zu von Industrie- und Handelskammern, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Selbst Sachverständiger werden
Unwetter, Autounfälle und ähnliche, unerwartet eintretende Schäden erfordern im Nachhinein oft eine Beurteilung des entstandenen Schadens. Aber auch eine Bewertung von Maschinen, Grundstücken, Schmuck usw. wirf viele Fragen auf. Daher werden von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen Sachverständige für verschiedenste Gebiete benötigt.
Die Bezeichnung ”Sachverständiger” ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Um überprüfte Experten aus der Vielzahl der z. T. selbstberufenen Fachleute herauszufinden, sieht die deutsche Gesetzgebung die
öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist.
Nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit für den nachfolgenden „Erklärfilm“.