Recht und Steuern

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden

Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die wichtigsten Sachgebiete finden Sie auf der Homepage des Instituts für Sachverständigenwesen e. V. Informationen über den Antrag und Weg zur öffentlichen Bestellung sowie über die anfallenden Gebühren und Auslagen finden Sie in unserem Informations- und Merkblatt. Die Rechte und Pflichten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in der Sachverständigenordnung der IHK Erfurt vom 10. Dezember 2015 in der Fassung vom 14. Dezember 2021 (SVO) geregelt.

Den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger bzw. den Antrag auf erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger können Sie als PDF-Dateien herunterladen.