CEO-Fraud

Beim sogenannten CEO-Fraud versuchen Betrüger, Mitarbeitende gezielt zu schnellen Zahlungen hoher Geldbeträge ins Ausland oder zur Preisgabe sensibler Daten zu bewegen. Der Täter gibt dabei vor, der Chef oder eine andere weisungsbefugte Person des Unternehmens zu sein.

Die Masche

Die Täter gehen meist sehr strukturiert vor. Zuerst sammeln sie möglichst viele Informationen über das Unternehmen, Zuständigkeiten, Kommunikationswege und laufende Vorhaben, z. B. zu Geschäftspartnern, Investments, Erreichbarkeiten oder Mitarbeitenden in sozialen Netzwerken. Mit diesem Wissen können sie E-Mails und teils auch Telefonate so gestalten, dass sie „intern“ wirken und sich nahtlos in reale Abläufe einfügen. Häufig startet der Angriff mit einer Nachricht, die scheinbar von der Geschäftsführung oder einer Führungskraft stammt, oft mit täuschend echten Signaturen oder leicht verfälschten Absenderadressen. Dann folgen weitere E-Mails oder Anrufe, um Glaubwürdigkeit aufzubauen und der Handlung Nachdruck zu verleihen. Die Täter weisen den Mitarbeiter an, den Vorgang dringend, streng vertraulich, nur mit ihm und bitte unauffällig zu behandeln. Typisch sind Eilüberweisungen ins Ausland, das Umleiten von Rechnungszahlungen auf „neue“ Konten, der Kauf von Gutscheincodes oder die Abfrage vertraulicher Daten.

Die Schwachstelle

CEO-Fraud zielt weniger auf IT-Schwächen als auf menschliche Entscheidungsmechanismen.
  • Autoritäts-Effekt – Anweisungen vom Chef können nur richtig sein
  • Zeitdruck - schnelles Handeln verhindert Rückfragen und Kontrollen
  • Vertraulichkeit/Geheimhaltung - wodurch das Vier-Augen-Prinzip ausgehebelt wird
  • Psychischer Druck & Schuld-/Loyalitätshebel – wodurch Stress erzeugt wird und auch erfahrene Mitarbeitende Fehler machen
  • Kontextwissen - je mehr Detailwissen der Täter hat, desto „normaler“ wirkt die Anweisung und die Hemmschwelle zur Ausführung sinkt

Vorbeugende Maßnahmen

Um CEO-Fraud vorzubeugen, bietet sich eine Kombination aus klaren Prozessen, Training und technischer Absicherung an.
Verbindliche Zahlungs- und Freigabeprozesse
Ungewöhnliche Zahlungen, wie hohe Beträge, neue Empfänger, Ausland, Eilüberweisung sollten immer im Vier-Augen-Prinzip geprüft und dokumentiert werden. Eine „Chef-Mail“ darf nie alleinige Grundlage für eine Zahlung sein.
Rückruf-Regel über einen zweiten Kanal
Auffälligkeiten bei Zahlungsanweisungen, Kontowechsel oder Geheimhaltungsaufforderungen sollten konsequent über einen zweiten, unabhängigen Kommunikationsweg, wie einer bekannten Nummer aus dem eigenen System- und nicht aus der E-Mail - verifiziert werden.
Klare Führungsleitlinie
Zu empfehlen ist eine interne Festlegung und die entsprechende Kommunikation, dass die Geschäftsführung zu keinen geheimen Eilüberweisungen per E-Mail auffordert.
Awareness & Übungen
Regelmäßige Kurzschulungen für Buchhaltung, Assistenz, Einkauf, Projektleitung mit Beispielen für Absender-Tricks, Druck-Formulierungen und Checklisten sind empfehlenswert.
Prüfung offengelegter Informationen
Öffentlich sichtbare Organigramme, Zuständigkeiten, Reisepläne der Geschäftsführung, Projekt- oder Investmentdetails und direkte Durchwahlnummern auf Internetseiten und in Social Media sind kritisch zu prüfen, um die „Angriffsfläche“ zu verringern.
E-Mail-Sicherheit technisch stärken
Domain- und E-Mail-Schutzmaßnahmen, wie Authentifizierung und Schutz gegen Spoofing sowie organisatorische E-Mail-Sicherheitsmaßnahmen sind umzusetzen.
Notfallplan
Für den Fall der Fälle sollte ein Notfallplan existieren, um den Vorgang intern zu melden, sofort den Bank- bzw. Zahlungsdienstleister zu kontaktieren (Rückholung/Sperre), Beweise zu sichern und die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) der Polizei zu kontaktieren.

Juristische Vorgehensweise



Stand: 2. Januar 2026