Fake-Rechnungen
Fake-Rechnungen, auch Rechnungsbetrug oder Invoice Fraud genannt, sind ein Dauerärgernis für Unternehmen. Dabei handelt es sich um täuschend echte Schreiben oder E-Mails, die wie behördliche Mitteilungen, Rechnungen von Vertragspartnern oder normale Geschäftspost wirken.
Die Masche
Fake-Rechnungen kommen in unterschiedlichen Varianten vor. Besonders verbreitet sind „Nachahmungsrechnungen“, bei denen Logos, Layout und Formulierungen echten Dienstleistern, Institutionen oder Behörden nachempfunden werden. Häufig landen solche Schreiben in der Buchhaltung, im Einkauf oder direkt bei der Geschäftsführung. Ziel ist fast immer, dass eine Zahlung schnell und ungeprüft angewiesen wird oder sensible Unternehmensdaten preisgegeben werden.
Fake-Rechnungen für Handels- und Gesellschaftsregistereintragungen
Die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung von Handelsregisterdaten wird regelmäßig zum Anlass genommen, eine Fake-Rechnung zu produzieren. Oft sind die Schreiben so gestaltet, dass sie auf den ersten Blick wie eine Rechnung vom Registergericht aussehen. Neben dem Registertext, der korrekten Registernummer und Symbolen des Rechts- bzw. Staatswesens wird durch die Verwendung von grauem „Behördenpapier“ ein amtlicher Eindruck erweckt. Dem Schreiben ist regelmäßig ein Überweisungsträger mit einer kurzen Zahlungsfrist beigefügt. Gleichzeitig wird die Löschung der Unternehmensdaten angedroht, sofern keine Zahlung erfolgt. In Erwartung einer Rechnung vom Registergericht überweisen viele Unternehmer den geforderten Betrag. Nicht selten kommen mehrere solcher Schreiben in kurzer Zeit.
Gefälschte Rechnung realer Lieferanten
Eine weitere Masche sind gefälschte Rechnungen realer Lieferanten. Die Leistung gab es tatsächlich, jedoch wurde die Bankverbindung manipuliert, sodass die Zahlung beim Betrüger landet. Gerade diese Form ist gefährlich, weil sie in laufende Geschäftsbeziehungen passt und deshalb seltener auffällt. Häufig wird zusätzlich mit Fristen, Mahngebühren oder „letzten Zahlungserinnerungen“ gearbeitet, um Druck aufzubauen und eine schnelle Überweisung auszulösen.
Abmahnungen wegen angeblicher Marken- oder Urheberrechtsverletzungen
Mit solchen Schreiben wird oft behauptet, man habe geschützte Inhalte, z. B. Fotos, Texte, Logos oder Marken, unrechtmäßig genutzt und müsse deshalb kurzfristig einen Betrag zahlen. Zum Teil sind diese Schreiben mit Drohungen wie Abmahnung, Klage oder zusätzlichen Kosten verbunden. Nicht selten wirken die Forderungen auf den ersten Blick offiziell und professionell.
Die Schwachstelle
Beim Betrug mit Fake-Rechnungen nutzen Täter meist Lücken in Prozessen, Menschenverhalten und E-Mail-Sicherheit aus, und zwar genau dort, wo Zahlungen „einfach durchlaufen“ sollen.
- Prozess- und Kontrollschwächen in der Buchhaltung
- Zahlungsdruck und Zeitfenster
- Kontodatenänderungen werden nicht unabhängig verifiziert
- Ausnutzung öffentlich verfügbarer Unternehmensdaten
- Routine und Gewöhnung
- kompromittierte Postfächer
- keine Plausibilitätschecks
Vorbeugende Maßnahmen
Typische Warnsignale sind:
- kleine Abweichungen im Absender, z.B. leicht veränderte Firmennamen,
- fehlerhafte Adressen,
- abweichende Ansprechpartner,
- ungewöhnliche E-Mail-Domains,
- unplausible Rechnungspositionen,
- fehlende Bestell- oder Vertragsreferenzen,
- unklare Angaben oder fehlende Nachweise,
- stark verkürzte Zahlungsfristen,
- eine neue Bankverbindung ohne nachvollziehbare Ankündigung,
- sprachliche Auffälligkeiten,
- „allgemeine“ Formulierungen, wie „gemäß Auftrag“, „wie vereinbart“, ohne konkrete Details
Eine neue IBAN, besonders mit ausländischem Ländercode, oder ein neuer Zahlungsempfänger ist immer ein Prüfanlass, auch dann, wenn alles andere stimmig wirkt.
Juristische Vorgehensweise
Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
Stand: 6. Januar 2026