Cybersicherheit | Digitalisierung | Compliance

Cybersicherheit

Mit dem deutschen Umsetzungsgesetz der europäisch NIS-2-Richtlinie wurde das deutsche IT-Sicherheitsrecht modernisiert. Seit 6. Dezember 2025 gelten neue Regeln, die von bestimmten Unternehmen und von der Bundesverwaltung höhere Sicherheit im Bereich Cybersicherheit verlangen. Unternehmen müssen prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich fallen und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) übernimmt die Aufsicht über die Unternehmen, die unter die neuen Vorschriften fallen.

Entwaldungsfreie Produkte

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zielt darauf ab, die Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu reduzieren. Danach sollen Unternehmen sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte, die sie in der EU in Verkehr bringen oder ausführen, aus entwaldungsfreien Gebieten stammen und den gesetzlichen Vorschriften des Erzeugerlandes entsprechen. Betroffen sind Erzeugnisse, die unter anderem Rohstoffe, wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz enthalten. Noch im Dezember 2025 haben sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament dahingehend geeinigt, die Verordnung zu vereinfachen und den Anwendungsbeginn der EUDR für alle Marktteilnehmer auf den 31. Dezember 2026, mit einem zusätzlichen Puffer von 6 Monaten für Kleinst- und Kleinunternehmen, zu verschieben.

Höhere Anforderungen an Produktsicherheit

Mit der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) wurden Änderungen des Produktsicherheitsrechts beschlossen, die Hersteller, Händler und Importeure seit 13. Dezember 2024 in die Pflicht nimmt. Darüber hinaus ist parallel 2024 die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 in Kraft getreten, deren Umsetzung in deutsches Recht aktuell mit einem Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Produkthaftung geplant ist. Kern der Neuregelungen ist insbesondere die Anpassung an die Anforderungen der Digitalisierung. Künftig werden auch Software und KI-Produkte den Haftungsregelungen unterliegen. Die Umsetzung hat bis zum 9. Dezember 2026 zu erfolgen.

Registrierung für Hersteller von Feuerwerkskörpern

Unternehmen, die Getränkebecher, Tüten und Folienverpackungen und andere Produkte vertreiben, sind nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet, sich an den Kosten der Abfallentsorgung zu beteiligen. In diesem Rahmen müssen sich bestehende Unternehmen auf der Plattform „DIVID“ registrieren und die bereitgestellten Mengen der betroffenen Produkte melden. Betroffen sind Produzenten, Befüller, Verkäufer oder Importeure entsprechender Produkte. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen sich nun auch Hersteller von Feuerwerkskörpern beim Umweltbundesamt registrieren lassen.


Stand: 8. Januar 2026