Pflichten und Sanktionen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erlegt Herstellern, Importeuren, Händlern und Dienstleistern unterschiedliche Pflichten zur Sicherstellung der Barrierefreiheit auf. Bei Nichterfüllung drohen u.a. Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Verpflichtungen

Hersteller

  • Produkte müssen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
  • Produkte müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen
  • CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung sind erforderlich
  • Technische Dokumentationen und Kennzeichnungen müssen erstellt und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden
  • Kennzeichnungs- und Informationspflichten

Importeure und Händler

  • Nur Produkte, die den Anforderungen entsprechen, dürfen in den Verkehr gebracht werden
  • Informationspflichten bei Mängeln - es wird daher empfohlen, regelmäßig interne Audits durchzuführen, um die Einhaltung sicherzustellen

Dienstleistungserbringer

  • Dienstleistungen müssen barrierefrei erbracht und dokumentiert werden - dazu gehört die Nutzung barrierefreier Schnittstellen und Tools, um Kunden den Zugang zu erleichtern

Auskunft

  • Die Wirtschaftsakteure sind verpflichtet, der Marktüberwachungsbehörde auf deren begründetes Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

Sanktionen

  • Verstöße können zu Bußgeldern bis zu 100.000 Euro führen.
  • Verbraucher und Verbände können Klage einreichen oder Wettbewerbsrecht geltend machen
Unternehmen wird empfohlen, frühzeitig interne Prozesse und Produkte auf Konformität zu prüfen, um Sanktionen zu vermeiden. Sie sollten ihre Mitarbeitenden schulen und klare Prozesse für den Umgang mit Beschwerden implementieren.

Stand: 25. Februar 2025