Elektronische Rechnungsstellung verpflichtend ab 2025 geplant

Ab 1. Januar 2025 sollen elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmern (B2B-Bereich) verpflichtend sein. Bei einer e-Rechnung werden die Rechnungsdaten als strukturierter Datensatz an den Empfänger übermittelt. Die Übermittlung einer Rechnung als pdf-Dokument reicht für eine ordnungsgemäße Buchhaltung dann nicht mehr aus. Bekannte Formate für die e-Rechnung sind in Deutschland die "XRechnung" und das "ZUGFeRD-Format". Diese kommen beispielsweise bei der bereits geltenden e-Rechnungspflicht im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlicher Hand (B2G) zum Einsatz.

Umsetzung durch das Wachstumschancengesetz

Umsatzsteuerrechtliche Regelungen zur Einführung der verpflichtenden e-Rechnungsstellung sind im Wachstumschancengesetz verankert. Dieses fand in seiner ursprünglichen Fassung im Bundesrat keine Zustimmung, sodass der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste.
Seit dem 21. Februar 2024 gibt es ein Vermittlungsergebnis und das Wachstumschancengesetz erhielt kleinere Anpassungen. Dieser angepassten Fassung muss der Bundesrat nun noch zustimmen. Eine Entscheidung wird am 22. März 2024 erwartet.

Start zum 1. Januar 2025 geplant

Geplant ist, die e-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen zwischen Unternehmen zum 1. Januar 2025 einzuführen, um so den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke von mehreren Mrd. Euro in Deutschland weitestgehend zu schließen. Zudem soll zu einem späteren Zeitpunkt ein elektronisches Meldesystem für nationale B2B-Umsätze eingeführt werden. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen zum Teil bis 2027 vorgesehen.

Zustimmung der EU liegt vor

Auf Basis der geltenden Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) wäre die Einführung einer verpflichtenden e-Rechnung allerdings nicht möglich. Das BMF hatte daher bereits im November 2022 beim Rat der Europäischen Union einen Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung gestellt, um von den gegenwärtigen Regelungen zur Rechnungsstellung abweichen zu dürfen. Diesem hat der Rat am 25. Juli 2023 zugestimmt.
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