Warnung vor falschen Rechnungen

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, alle eingehenden Rechnungen und amtlich aussehende Schreiben, auch mit der Überschrift „Amtsgericht – Zentrale Zahlstelle“, genau zu lesen und auf das Kleingedruckte zu achten, da falsche Rechnungen im Umlauf sind. Die echte Rechnung für eine Handelsregistereintragung wird in Thüringen von der Justizzahlstelle beim Thüringer Oberlandesgericht ausgestellt.
Veröffentlichung der Handelsregister-Daten
Wird eine Firma im Handelsregister neu eingetragen oder ändern sich bestehende Verhältnisse, werden diese Handelsregisterdaten öffentlich im Internet bekannt gegeben. Diese Veröffentlichung wird genutzt, um Unternehmen eine Rechnung zu schicken. Neben der korrekten Registernummer, Symbolen des Rechts- bzw. Staatswesens, dem Hinweis auf eine Handelsregisterveröffentlichung und entsprechenden Rechtsgrundlagen für die geforderten Kosten, wird durch die Verwendung von grauem „Behördenpapier“ ein amtlicher Eindruck erzeugt. Dem Schreiben ist regelmäßig ein Überweisungsträger mit einer kurzen Zahlungsfrist beigefügt. Gleichzeitig wird angedroht, dass eine „selbstverschuldete Mahngebühr“ ausgelöst wird, wenn die Zahlung zu spät erfolgt. Zudem wird durch die Behauptung, „dass nach Ablauf der Zahlungsfrist die mit weiteren Kosten verbundene zwangsweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung zulässig“ sei, erheblicher Druck aufgebaut. In der Signatur wird „Dr. Jörg Raupach – Richter am Amtsgericht Jena“, den es dort nicht gibt, verwendet.
In Erwartung einer Rechnung vom Registergericht überweisen viele Unternehmer die Summe von mehreren Hundert Euro. Kurze Zeit später kommen weitere derartige Schreiben und die Verunsicherung steigt. Fakt ist, dass solche Rechnungen nicht vom Registergericht kommen. Auch wenn rechtliche die Möglichkeit besteht, gegen solche Fake-Rechnungen vorzugehen und das bezahlte Entgelt zurückzufordern, scheitert die Durchsetzung oftmals daran, dass es die Absender gar nicht gibt, die Angaben nicht stimmen oder der Sitz im Ausland ist.
IHK-Hinweis
Rechnung für eine Handelsregistereintragung werden in Thüringen von der Justizzahlstelle beim Thüringer Oberlandesgericht ausgestellt. Sollten Sie ein Schreiben nicht zuordnen können oder unsicher sein, stehen wir Ihnen als IHK gern beratend zur Seite.
Stand: 29.10.2024