Thüringen erleichtert Vergabe öffentlicher Aufträge
Thüringens Wirtschaftsministerin Boos-John kündigte an, die Wertgrenzen für eine vereinfachte Auftragsvergabe zu erhöhen und den Vergabeprozess zu verschlanken. Die Änderung des Vergaberechts ist eine Maßnahme aus dem 100-Tage-Sofortprogramm der Thüringer Landesregierung zum Bürokratieabbau.
In erster Linie geht es bei den derzeit vorgesehenen Erleichterungen um eine Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, unterhalb derer vereinfachte Vergabeverfahren genutzt werden können.
- Erhöhung der Wertgrenzen zur Vergabe von Direktaufträgen von 7.000 Euro auf 30.000 Euro
- Beschränkung von Dokumentationspflichten bei Vergabe von Direktaufträgen bis 7.000 Euro
- Erhöhung der Wertgrenzen für eine Freihändige Vergabe bei Bauaufträgen von aktuell 250.000 Euro und für eine Beschränkte Ausschreibung von 500.000 auf jeweils eine Million Euro
- Erhöhung der Wertgrenzen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch eine Beschränkte Ausschreibung von 100.000 Euro und durch eine Verhandlungsvergabe von 50.000 Euro jeweils auf den EU-Schwellenwert von 221.000 Euro
- Ausweitung der Regelungen zum vereinfachten Preisvergleich bei Lieferleistungen
- Stärkung der Eigenerklärung
Entsprechende Anpassungen in der sog. „Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge“ wurden gestern im Kabinett vorgestellt.
Weitere Einzelheiten können Sie der Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und ländlichen Raum vom 25. März 2025 entnehmen.
Als IHK begrüßen wir diese Maßnahme als ersten Schritt in die richtige Richtung. Unsere finale IHK-Forderung, das Thüringer Vergabegesetz abzuschaffen, bleibt jedoch das Ziel.
Stand: 26. März 2025