Task Force zur Influencerbesteuerung
Das Thüringer Finanzministerium hat mit Pressemitteilung vom 7. April 2026 die Einrichtung einer Task Force zur Besteuerung von Influencern und Content-Creators vorgestellt.
Ziel dieser Task Force ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten in Thüringen systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung der Betroffenen sicherzustellen. Nach Angaben des Thüringer Finanzministeriums sollen dabei Aufklärung, Transparenz und eine engere Vernetzung der zuständigen Fachbereiche im Mittelpunkt stehen.
In diesem Zusammenhang hat das Thüringer Finanzministerium einen Flyer „Steuerguide für Influencer/innen“ veröffentlicht, um die steuerliche Grundpflichten zu erläutern und Hilfestellung zu geben.
Die Task Force besteht laut Ministerium aus 15 Mitgliedern und startet zunächst mit der Prüfung bereits bekannter Fälle. Nach Ministeriumsangaben sind aktuell 516 hauptberufliche Influencerinnen und Influencer in Thüringen erfasst und geplant ist die weitere Auswertung von mehr als 100.000 Datensätze von Plattformen wie YouTube, OnlyFans und Twitch.
IHK-Tipp
Neben steuerlichen Pflichten sollten Influencer auch die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben im Blick behalten. Insbesondere werbliche Posts müssen rechtssicher gekennzeichnet werden. Eine hilfreiche Orientierung bietet der Leitfaden der Wettbewerbszentrale zur Kennzeichnung von Werbung in sozialen Medien.
Neben steuerlichen Pflichten sollten Influencer auch die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben im Blick behalten. Insbesondere werbliche Posts müssen rechtssicher gekennzeichnet werden. Eine hilfreiche Orientierung bietet der Leitfaden der Wettbewerbszentrale zur Kennzeichnung von Werbung in sozialen Medien.
Stand: 15. April 2026