Neue Verwertungsgesellschaft für Hersteller von Games

Mit der Gründung der Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) wurde ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Spieleentwicklern und Publishern getan. Nach der Genehmigung durch das Deutsche Patent- und Markenamt im September 2025 kann die VHG nun offiziell ihre Arbeit aufnehmen.

Verwertungsgesellschaften

Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Organisation, die dafür sorgt, dass Künstler, Autoren, Musiker, Filmemacher und andere Kreative für die Nutzung ihrer Werke Geld bekommen – auch dann, wenn sie nicht jede Nutzung selbst kontrollieren können.

Verwertungsgesellschaft für Hersteller von Games

Die VHG hat den Zweck, die vom Gesetz eingeräumten Vergütungsansprüche der Hersteller von Computerspielen geltend zu machen, deren Durchsetzung ohne Vergütungsgesellschaft ansonsten gesetzlich ausgeschlossen ist, vgl. § 54h Abs. 1 UrhG. Solche Ansprüche können beispielsweise dann bestehen, wenn gewerblich handelnde YouTuber oder Twitch-Streamer Screenshots, Filmaufnahmen oder Mitschnitte von Spielhandlungen für private Zwecke anfertigen und zu Erwerbszwecken vervielfältigen. Dabei ist nach den gesetzlichen Vorgaben die Vergütung nicht von den Einzelpersonen, sondern von den Herstellern von Geräten und Speichermedien, auf denen Screenshots oder Mitschnitte von Spielhandlungen elektronisch abgelegt werden, zu entrichten. Die neu gegründete VHG tritt in diesem Zusammenhang als Treuhänderin auf. Sie erspart es den Entwicklungsstudios (Developern) und Publishern von Computer- und Videospielen damit, selbst und einzeln an die jeweiligen Hersteller heranzutreten.

Aufsicht durch das DPMA

Das DPMA übt gemäß Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) auch die Aufsicht über die VHG aus. Neben der VHG gibt es weitere Verwertungsgesellschaften mit Sitz in Deutschland. Eine Übersicht finden Sie hier.


Stand: 6. Oktober 2025