Neue Pfändungsfreigrenzen
Pfändungsfreigrenzen sind die Beträge, die einem Schuldner trotz einer Pfändung seines Einkommens verbleiben müssen, um das Existenzminimum zu sichern. Diese Freigrenzen stellen sicher, dass der Schuldner weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten und gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen erfüllen kann.
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden jährlich zum 1. Juli angepasst.
Die ab 1. Juli 2025 geltenden Grenzen nach § 850 c Zivilprozessordnung wurden am 11. April 2025 im Bundesanzeiger bekanntgemacht und können hier nachgelesen werden.
Stand: 16. April 2025