Neue EU-Schwellenwerte 2026

Alle Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU werden auf der Grundlage nationaler Vorschriften durchgeführt. Bei Aufträgen von höherem Auftragswert sind dabei die allgemeinen EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen.
Ausschlaggebend für die Anwendung der EU-Vorschriften sind die einschlägigen Wertgrenzen, sogenannte Schwellenwerte. Diese Schwellenwerte werden regelmäßig überprüft und alle zwei Jahre angepasst.
Ab 2026 gelten neue, leicht angepasste Schwellenwerte der EU-Richtlinien für
Die geänderten Schwellenwerte wurden am 23. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 1. Januar 2026 unmittelbar. Es bedarf also keiner Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber.
Für den Bereich der Vergabe von Verteidigung und Sicherheit steht die Veröffentlichung noch aus, diese Schwellenwerte entsprechen aber den für Sektorenauftraggeber.
Zudem hat die EU-Kommission eine Zusammenfassung der EU-Schwellenwerte für Länder, in denen eine andere Währung als EURO gilt, veröffentlicht – Gegenwerte der Schwellenwerte.
Weitere Informationen zum Vergaberecht finden Sie auf unserer IHK-Internetseite zum Öffentlichen Auftragswesen.

Stand: 29. Oktober 2025