Mindestlohnkommission beschließt erneute Erhöhung
Der seit 1. Januar 2025 geltende gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro soll nach Auffassung der Mindestlohnkommission erneut steigen. Mit Beschluss vom 27. Juni 2025 hat die Kommission eine stufenweise Anpassung empfohlen:
- ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde
- ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Zeitstunde
Damit diese Mindestlohngrenzen verbindlich werden, muss die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission noch in einer Rechtsverordnung umsetzen.
Eine wichtige Folge der Mindestlohnerhöhung wird geringfügige Beschäftigungen, sog. Minijobs, betreffen. Für diese gilt seit Oktober 2022 eine dynamische Verdinestobergrenze, die sich am Mindestlohn und an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden orientiert. Das bedeutet, dass mit der Anhebung des Mindestlohns die monatliche Verdienstgrenze automatisch ansteigt. Eine Anpassung der Wochenstunden, die ein Minijobber arbeiten darf, ist damit nicht erforderlich.
Die aktuelle monatliche Verdienstgrenze für Minijobber in Höhe von 556 Euro wird demnach aller Voraussicht nach ab 1. Januar 2026 auf rund 605 Euro und ab 1. Januar 2027 auf rund 635 Euro steigen.
Entsprechend wird auch die Grenze des sog. Midijobs angepasst werden.
Ausführliche Informationen zu Mini- und Midijobs erhalten Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
Stand: 10. Juli 2025