Mindestlohn steigt erneut

Der aktuell geltende gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro wird in den kommenden beiden Jahren, jeweils zum 1. Januar, stufenweise steigen.
Die Mindestlohnkommission hatte mit Beschluss vom 27. Juni 2025 die Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze vorgeschlagen. Im September 2025 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen entsprechenden Verordnungsentwurf bekanntgemacht. Das Bundeskabinett setzt diesen Vorschlag nun um und hat die neuen Mindestlohnstufen in der Fünften Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) beschlossen. Demnach wird der gesetzliche Mindestlohn
  • ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto und
  • ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto
je Zeitstunde steigen.
Soweit durch die Verordnung eine Anhebung der Arbeitsentgelte erforderlich wird, werden vom BMAS bei den betreffenden Arbeitgebern höhere Lohnkosten für 2026 von geschätzt rund 2,18 Milliarden Euro und für 2027 von geschätzt rund 3,44 Milliarden Euro erwartet.
Auch die Minijob-Grenze steigt ab 1. Januar 2026 auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Um eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen automatisch mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.


Stand: 12. November 2025