Längere Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitute
Die Bundesregierung hat nach einer Pressmitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 6. August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten von bisher acht auf zehn Jahre zu verlängern. Ziel dieser geplanten Gesetzesänderung ist es, Steuerhinterziehung konsequenter aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Insbesondere bei komplexen Fällen wie Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften sollen Ermittlungsbehörden künftig länger Zugriff auf relevante Unterlagen haben. Durch die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Banken, Versicherungen und Finanzinstitute sollen die Rahmenbedingungen für einen wirksamen Steuervollzug gestärkt werden.
Buchungsbelege spielen nach der Bundesregierung eine zentrale Rolle bei der Aufklärung von Steuerbetrug und Schwarzarbeit. Sie erfüllen eine wichtige Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion und liefern Vollzugsbehörden wertvolle Hinweise auf missbräuchliche Steuergestaltungen oder Steuervermeidung. Da Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute ihre Buchungsbelege in der Regel digital archivieren, wird seitens der Bundesregierung nur ein geringer zusätzlicher Erfüllungsaufwand erwartet. Für alle anderen Steuerpflichtigen soll es bei der kürzlich reduzierten und aktuellen Aufbewahrungsfrist von acht Jahren für Buchungsbelege bleiben.
Die geplanten Änderungen sind aktuell im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 5. August 2025 enthalten.
Stand: 13. August 2025