Handelsregistergebühren steigen

Die Änderung der Handelsregistergebührenverordnung wurde am 5. Mai 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Handelsregistergebühren wurden um 50% angehoben und gelten ab 1. Juni 2025.
So wird beispielsweise die Gebühr für die
  • Eintragung einer Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern oder einer Partnerschaft von 100 EUR auf 150 EUR,
  • Eintragung einer GmbH, einschließlich einer Unternehmergesellschaft ohne Umwandlung von 150 EUR auf zukünftig 225 EUR steigen.
IHK-Hinweis
Alle Handels- und Gesellschaftsregistereintragungen sind im Internet zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung erfolgt von Amts wegen. In der Folge erhalten Unternehmer nicht selten Fake-Rechnungen von unseriösen Dritten, die auf den ersten Blick echt erscheinen. In unserer IHK-Information „Achtung – Geschäftemacherei mit Handels- und Gesellschaftsregistereintragungen“ finden Sie ein Muster und Hilfestellungen.

Stand: 8. Mai 2025