Geldwäsche: neue Länderregeln
Die Europäische Kommission hat die EU-Liste der Hochrisikoländer (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675) angepasst. In dieser Liste sind die Drittländer mit hohem Risiko zu Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche gelistet. Diese Verordnung ist nun durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 geändert worden.
Länder von der Liste gestrichen
Seit dem 5. August 2025 gelten folgende Länder nicht mehr als Hochrisikodrittländer: Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Neu aufgenommene Länder
In die Liste der Hochrisikoländer wurden folgende Staaten neu aufgenommen: Algerien, Angola, Côte d’Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela.
Folgen einer Listung
Unternehmen, die mit einer Person aus einem der geführten Hochrisikodrittländer eine Transaktion ausführen möchten, müssen die besonderen Sorgfaltspflichten nach § 15 Geldwäschegesetz (GWG) erfüllen. Es sollte daher die unternehmenseigene Risikoanalyse auf die Änderung der EU-Hochrisikostaatenliste angepasst werden.
Stand: 5. August 2025