Freistaat Thüringen als neuer Zahlungsempfänger
Das Thüringer Finanzministerium hat darauf hingewiesen, dass seit 5. Oktober 2025 für alle Thüringer Behörden als einheitlicher Zahlungsempfänger „Freistaat Thüringen“ zu verwenden ist. Anstelle der Benennung der konkreten Behörde, z.B. Finanzamt Gera, ist als Zahlungsempfänger nunmehr „Freistaat Thüringen“ anzugeben.
Hintergrund der Änderung ist die seit 9. Oktober 2025 von allen Kreditinstituten durchzuführende Empfängerüberprüfung. Vor der Freigabe einer Überweisung muss die ausführende Bank prüfen, ob der angegebene Zahlungsempfänger mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.
Abweichende Angaben können künftig zu Fehlermeldungen führen.
Weitere Einzelheiten lesen Sie gern in der Medieninformationen des Thüringer Finanzministeriums vom 19. September 2025 nach.
Stand: 4. November 2025