Förderung bei Markenanmeldung
Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union (EU) finanzielle Unterstützung zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums. Der Fonds kann bis 5. Dezember 2025 in Anspruch genommen werden.
Der KMU-Fonds bietet Kostenerstattungen u.a. für nachstehende Leistungen:
- Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan): 90 % Kostenerstattung
- IP Scan Enforcement: 90 % Kostenerstattung
- Marken und Designs: 50% bzw. 75 % Gebührenerstattung
Der erstattungsfähige Höchstbetrag je KMU beläuft sich auf:
- 1.350 EUR für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem IP Scan (der Wert variiert je nach Land)
- 700 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Designs
Anträge auf finanzielle Unterstützung können Sie auf der Internetseite EUIPO einreichen. FAQs rund um das Thema finden Sie ebenfalls online.
Die Fördermöglichkeiten für Patente und gemeinschaftlichen Sortenschutz sind nicht verfügbar, da die Mittel aufgrund der hohen Zahl eingegangener Anträge bereits jetzt erschöpft sind.
IHK-Tipp
In Zusammenarbeit mit erfahrenen Patentanwälten der Region führt die IHK Ostthüringen zu Gera regelmäßig kostenfreie Einstiegs- und Erstberatungen zu gewerblichen Schutzrechten durch. In einem individuellen, vertraulichen Gespräch von ca. 30 Minuten können grundlegende Fragen zum Patent, Gebrauchsmuster, zu Marken und Logos, Designs sowie zu den jeweiligen Anmeldevoraussetzungen besprochen werden. Auch welches Schutzrecht sich für eine konkrete Idee eignet, kann Inhalt des Gesprächs sein. Für die detaillierte Bearbeitung einer Rechtsangelegenheit kann dieser Rahmen hingegen nicht genutzt werden. Anmelden kann sich jeder Interessierte.
In Zusammenarbeit mit erfahrenen Patentanwälten der Region führt die IHK Ostthüringen zu Gera regelmäßig kostenfreie Einstiegs- und Erstberatungen zu gewerblichen Schutzrechten durch. In einem individuellen, vertraulichen Gespräch von ca. 30 Minuten können grundlegende Fragen zum Patent, Gebrauchsmuster, zu Marken und Logos, Designs sowie zu den jeweiligen Anmeldevoraussetzungen besprochen werden. Auch welches Schutzrecht sich für eine konkrete Idee eignet, kann Inhalt des Gesprächs sein. Für die detaillierte Bearbeitung einer Rechtsangelegenheit kann dieser Rahmen hingegen nicht genutzt werden. Anmelden kann sich jeder Interessierte.
- Nächster Termin zur Erfinderberatung: 14. Mai 2025
Stand: 2. April 2025