EU-Plattform für Online-Streitbeteiligung wird abgeschafft

Die Abschaffung der OS-Plattform zum 20. Juli 2025 ist ein spürbarer Schritt in Richtung Bürokratieabbau auf europäischer Ebene mit Signalwirkung. Damit entfallen Informations- und Verlinkungspflichten für Händler und Dienstleister mit Onlineangeboten sowie für Online-Marktplätze.

Zum Hintergrund

2016 wurde die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung, sog. OS-Plattform, als zentrale Anlaufstelle zur Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Verträgen für Unternehmer und Verbraucher errichtet. Unternehmer, die Online-Kaufverträge und Online-Dienstverträge eingingen sowie digitale Marktplätze wurden verpflichtet, auf ihrer Website einen gut sichtbaren und zugänglichen Link zu dieser OS-Plattform sowie eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme bereitzustellen.

Wenig Resonanz

Der tatsächliche Nutzen der OS-Plattform hielt sich jedoch in Grenzen. Die Minderheit der Plattformbesucher wollte eine Beschwerde einreichen, so das Ergebnis einer Überprüfung der Kommission. Nur 2 % der überhaupt eingereichten Beschwerden erhielten eine positive Antwort von Unternehmen, um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das umfasst in der gesamten Europäischen Union jährlich nur ca. 200 Fälle.

Einstellung der OS-Plattform

Aufgrund fehlender Effizienz und Wirksamkeit wurde im Dezember 2024 die Einstellung und Abschaltung der OS-Plattform zum 20. Juli 2025 beschlossen. Damit entfällt für Online-Händler, Online-Dienstleister und Online-Marktplätze die Informations- und Verlinkungspflicht.
To-Do für Unternehmer
Hinweise und Link zur OS-Plattform in Impressum und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind daher ab 20. Juli 2025 zu entfernen.

Achtung

Die Änderung betrifft ausschließlich die Vorgaben zur europäischen OS-Plattform. Die sonstigen Informationspflichten für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Verbraucherstreitbeilegung gemäß §§ 36, 37 des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) bleiben weiterhin bestehen.


Stand: 19. März 2025