Erneute Reform der Grundsteuer

Am 25. März 2025 stellte die thüringische Finanzministerin Katja Wolf eine geplante Reform der Grundsteuer vor. Ziel dieser Überarbeitung ist es, finanzielle Ungleichgewichte zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien zu reduzieren und den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum bei der Steuererhebung einzuräumen. Hintergrund der Reform ist die bislang geltende Berechnung nach dem sogenannten "Bundesmodell", die vor allem zu einer höheren Belastung von Wohnimmobilien und einer Entlastung von Gewerbeimmobilien geführt hat.

Grundlagen der bestehenden Regelung

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer bundesweit nach dem "Bundesmodell" berechnet. Dabei haben die Bundesländer die Option, von diesem Modell abzuweichen oder eigene Berechnungsmodelle anzuwenden. Thüringen entschied sich bislang dafür, das Bundesmodell ohne Änderungen zu übernehmen und machte keinen Gebrauch von der sogenannten Länderöffnungsklausel.

Geplante Abweichungen vom Bundesmodell

Mit der Reform plant die Landesregierung nun, die Länderöffnungsklausel zu nutzen, um ein eigenes Berechnungsmodell zu etablieren. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind:
  • Die Festlegung eigener Steuermesszahlen für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
  • Eine erweiterte Gestaltungsmöglichkeit für Gemeinden, die künftig differenzierte Hebesätze beschließen können.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass insbesondere Wohnimmobilien nicht übermäßig belastet werden. Laut aktuellen Berechnungen hatte die bisherige Anwendung des Bundesmodells teilweise zu einer Verdreifachung der Grundsteuer für Wohnimmobilien geführt.

Zeitplan der Umsetzung

Die Umsetzung wird eine erhebliche Herausforderung für Gemeinden und die Steuerverwaltung darstellen: Rund 865.000 Steuerbescheide müssen neu berechnet und verschickt werden. Die Reform könnte bereits 2026 eingeführt werden, wobei allerdings die Regelungen für Anpassungen der Steuermesszahlen frühestens ab 2027 greifen.
Weitere Einzelheiten zur Reform können der Pressemitteilung des Thüringer Finanzministeriums vom 25. März 2025 entnommen werden.


Stand: 26. März 2025