Digitale Barrierefreiheit
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen mit dem Ziel, Barrieren beim Zugang zu Informationen und Kommunikation zu beseitigen. Das Gesetz gilt beispielsweise für:
- Computer, Tablets,
- Geldautomaten, Ticketautomaten,
- Mobiltelefone, Router,
- Fernseher mit Internetzugang und
- E-Book-Lesegeräte.
Daneben werden unter anderem für die folgenden Dienstleistungen Barrierefreiheitsanforderungen aufgestellt:
- Internetzugangsdienste, Telefondienste, Messenger-Dienste,
- Personenbeförderungsdienste, Bankdienstleistungen,
- E-Books und
- Online-Handel.
Die drei Thüringern Industrie- und Handelskammern informieren am 3. April 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr in einer kostenfreien Infoveranstaltung über Teams, welche Anforderungen auf Ihr Unternehmen zukommen und welche Maßnahmen, insbesondere bei der Gestaltung von Online-Shops und Websites, erforderlich sind.
Anmelden können Sie sich hier. Von den Kollegen der IHK Südthüringen erhalten Sie sodann eine Anmeldebestätigung und kurz vor dem Termin den Teilnahmelink zugesendet.
Stand: 5. März 2025