Cookie-Banner bald passè?
Am 1. April 2025 ist die neue Einwilligungsverwaltungsverordnung in Kraft getreten. Sie ermöglicht die behördliche Anerkennung sogenannter "Dienste zur Einwilligungsverwaltung". Diese sollen es Nutzern ermöglichen, ihre Cookie-Präferenzen zentral zu speichern und automatisch an besuchte Websites zu übermitteln. Was bedeutet das für Unternehmen und Betreiber von Webseiten?
Einwilligungsverwaltung: Was ändert sich?
§ 26 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sieht die Möglichkeit vor, Cookie-Einwilligungen durch zentral verwaltete Dienste zu regeln. Mit der neuen Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) wird erstmals ein rechtlicher Rahmen hierfür geschaffen.
Ziel der Regelung ist es, Nutzer von der wiederholten Eingabe ihrer Cookie-Präferenzen auf jeder einzelnen Website zu entlasten. Stattdessen sollen Webseiten automatisch die zentral gespeicherten Einstellungen der Nutzer auslesen und umsetzen. Damit derartige Dienste rechtssicher einsetzbar sind, müssen Sie jedoch von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) anerkannt werden. Ist die Anerkennung erfolgt, trägt die BfDI die Dienste in ein Register ein.
Sind Cookie-Banner bald überflüssig?
Die Nutzung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung bleibt freiwillig. Betreiber von Webseiten können weiterhin ihre bisherigen Cookie-Consent-Tools, wie Cookie-Banner, einsetzen. Es besteht keine Pflicht zur Umstellung auf die neuen Dienste.
Gibt es bereits anerkannte Dienste?
Derzeit sind noch keine offiziell anerkannten Einwilligungsverwaltungsdienste beim BfDI gelistet. Es bleibt abzuwarten, wann entsprechende Dienste entwickelt und anerkannt werden.
Handlungsbedarf für Unternehmen?
Für Betreiber von Webseiten ergibt sich aus der neuen Verordnung kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bestehende Consent-Tools bleiben weiterhin rechtssicher einsetzbar. Die Verordnung schafft lediglich eine zusätzliche, freiwillige Möglichkeit für die Verwaltung von Einwilligungen.
Stand: 2. April 2025