Black Friday - Marke ist verfallen
Mit Beschluss vom 29. Juni 2023 – Az. I ZR 184/22 - hatte der Bundesgerichtshof abschließend geklärt, dass die Marke „Black Friday“ aus dem Markenregister zu löschen ist. Händler können damit erstmals seit 24. November 2023 nahezu bedenkenlos den Werbeslogan „Black Friday“ für ihre Rabattaktionen verwenden.
Jährlich am vierten Freitag im November findet der sogenannte „Black Friday“ statt. An diesem Tag bewerben viele Händler ihre Rabattaktionen mit dem Slogan. Was vielen Unternehmern dabei jedoch nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass die Bezeichnung „Black Friday“ im Jahr 2013 als Wortmarke in Deutschland sehr umfassend geschützt wurde. Mehr als 900 Waren und Dienstleistungen waren vom Schutzbereich der Marke erfasst. In der Folge erhielten Händler Abmahnungen, wenn sie mit der Bezeichnung „Black Friday“ warben.
Die Wirtschaft unternahm verschiedene Anläufe, um die Marke aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes zumindest teilweise löschen zu lassen. Zuletzt wurde mit dem Argument der Nichtbenutzung der Marke gegen diese insgesamt vorgegangen. Bereits das Landgericht Berlin als erste Instanz folgte dieser Ansicht. Es stellte fest, dass der Begriff lediglich beschreibend genutzt wurde, und erklärte die Marke für verfallen.
Das Kammergericht Berlin als nächste Instanz bestätigte das Urteil. Gemäß § 26 Markengesetz muss eine Marke auch benutzt werden. Der Kunde müsse die auf Waren angebrachte oder für Dienstleistung verwendete Marke „Black Friday“ einem bestimmten Unternehmen zuordnen können. Der Markeninhaberin sei jedoch bei keinem der von ihr angemeldeten Produkte der Nachweis gelungen, dass sie die Marke als Herkunftshinweis benutze. Vielmehr werde der Begriff „Black Friday“ als allgemeiner Slogan für Rabatte und Angebote verstanden.
Die Markeninhaberin nutzte ein letztes Rechtsmittel und rief den Bundesgerichtshof an. Mit Beschluss vom 29.06.2023 - Az.: I ZR 184/22 – wiesen die Karlsruher Richter die Rechtsbeschwerde jedoch vollumfänglich zurück. Damit wurde der Streit um die Wortmarke „Black Friday“ beendet.
IHK-TIPP
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet im Internet frei zugänglich eine kostenfreie Recherchemöglichkeit im Markenregister an.
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet im Internet frei zugänglich eine kostenfreie Recherchemöglichkeit im Markenregister an.
Stand: 20. November 2024