Arbeitstagepauschale noch in Planung
Die Bundesregierung prüft auf Grundlage des Koalitionsvertrags die Einführung einer sogenannten Arbeitstagepauschale, mit der Werbungskosten rund um Arbeitstage gebündelt und Bürokratie abgebaut werden sollen. Gerade für hybride Arbeitsmodelle, wie mobile Arbeit oder Homeoffice ergäben sich damit Chancen. Eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema wurde aktuell am 8. Oktober 2025 beantwortet. In der Antwort der Bundesregierung stellt diese klar, dass konkrete Eckpunkte noch nicht beschlossen sind.
Tagespauschale soll Homeoffice- und Pendlerpauschale und Arbeitszimmer bündeln
Die geplante Arbeitstagepauschale würde die heutige Detailtrennung, unter anderem zwischen Entfernungspauschale, Homeoffice‑Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer, durch eine Tagespauschale zusammenführen. Die Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ schlägt 6 € pro Arbeitstag als Orientierungswert vor, was in etwa einer täglichen 20‑km‑Pendeldistanz entspricht. Für Fernpendler wäre zusätzlich eine einfache Kilometerpauschale für nicht abgedeckte Strecken vorgesehen. Ziel ist es, weniger Nachweise, weniger Einzelfallrechnungen sowie weniger Abgrenzungsschwierigkeiten und damit eine Vereinfachung bei der Veranlagung zu erreichen. Noch ist offen, ob und in welcher Ausgestaltung das Konzept übernommen wird.
Zeitpunkt der Umsetzung offen
Für 2025 bleibt alles beim Alten. Die Homeoffice‑Pauschale, die Entfernungspauschale sowie Kosten für das häusliche Arbeitszimmer bleiben und erforderliche Arbeitgeberbescheinigungen, beispielsweise über die Anzahl der Tage im Homeoffice oder die Bestätigung, dass kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht, bleiben zunächst erhalten. Politisch wird die Arbeitstagepauschale als Vereinfachung ernsthaft geprüft, mit Vereinfachungen für Arbeitgeber und Beschäftigte für hybride Arbeitsmodelle.
Stand: 23. Oktober 2025