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FAQ ZU NEUEN REGELN

Recht auf Reparatur: Was Hersteller und Händler wissen müssen

Seit Ende Juli 2026 gelten neue Regeln zum Recht auf Reparatur. Die EU möchte mit den neuen Vorgaben vor allem Ressourcen schonen. Das Motto lautet: Reparieren, statt wegwerfen und neu kaufen. Die nun geltenden Regelungen sollen Reparaturen einfacher und billiger machen. Sie betreffen vor allem Hersteller, haben aber auch konkrete Auswirkungen auf Händler und andere Unternehmen in der Lieferkette. Welche Produkte sind betroffen? Was ändert sich für Händler? Und was sollten Unternehmen jetzt tun? Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

1. Was ist das Recht auf Reparatur?

Das Recht auf Reparatur soll dafür sorgen, dass defekte Produkte länger genutzt und häufiger repariert statt ersetzt werden. Für bestimmte Produkte können Verbraucher eine Reparatur direkt beim Hersteller verlangen, auch dann, wenn dieser für den Mangel nicht mehr zuständig ist.
Die Reparatur muss nicht kostenlos sein. Sie muss aber innerhalb eines angemessenen Zeitraums und zu einem angemessenen Preis erfolgen.
Auch für Händler ändert sich etwas: Entscheidet sich ein Kunde für die Reparatur eines mangelhaften Produkts, kann er seine Ansprüche wegen dieses Mangels zwölf Monate länger geltend machen.

2. Welche Unternehmen und Produkte sind betroffen?

Für die neue Reparaturpflicht sind vor allem Hersteller zuständig. Tritt ein Mangel innerhalb der gesetzlichen Frist auf, wendet sich der Kunde aber weiterhin zuerst an den Verkäufer.
Hat ein Hersteller keinen Sitz in der Europäischen Union, können seine Pflichten auf einen Bevollmächtigten in der EU, den Importeur oder schließlich den Vertreiber übergehen.
Das Recht auf Reparatur gilt außerdem nicht für jedes Produkt. Erfasst sind Produktgruppen, für die auf europäischer Ebene Vorgaben zur Reparierbarkeit bestehen. Dazu gehören unter anderem bestimmte Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, elektronische Displays, Staubsauger, Smartphones, Tablets sowie Server und Festplatten.
Es ist jedoch möglich, dass diese Liste künftig erweitert wird.

3. Was ändert sich konkret für Händler?

Für Händler sind vor allem die Regeln zur Gewährleistung und Kundeninformation wichtig.
Bei einem Mangel können Verbraucher grundsätzlich weiterhin zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen. Der Händler muss über dieses Wahlrecht informieren.
Entscheidet sich der Verbraucher für eine Reparatur und wird diese durchgeführt, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Mängelansprüchen einmalig um zwölf Monate.
Händler sollten deshalb ihre Reklamationsabläufe überprüfen. Das betrifft zum Beispiel Formulare, Kassen- sowie Ticketsysteme und Gesprächsleitfäden. Auch Warenwirtschaftssysteme sollten Reparaturen und die entsprechenden Fristen nachvollziehbar dokumentieren können.

4. Welche Pflichten haben Hersteller?

Für die betroffenen Produkte müssen Hersteller eine Reparatur grundsätzlich ermöglichen. Sie darf kostenlos oder gegen ein angemessenes Entgelt angeboten werden und muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen.
Hersteller müssen außerdem über ihre Reparaturleistungen informieren und Richtpreise auf einer frei zugänglichen Website bereitstellen.
Auch Ersatzteile und notwendige Reparaturwerkzeuge müssen nach den geltenden Vorgaben zu angemessenen Preisen verfügbar sein.
Technische oder softwarebasierte Hürden dürfen unabhängige Reparaturen grundsätzlich nicht unnötig verhindern. Ausnahmen sind möglich, wenn dafür sachliche Gründe bestehen, etwa die Produktsicherheit oder der Schutz geistigen Eigentums.

5. Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten vor allem fünf Punkte prüfen:
  • Produkte prüfen: Welche Waren im eigenen Sortiment fallen unter die neuen Vorgaben?
  • Reklamationsprozesse anpassen: Sind Kundenservice, Formulare und Gesprächsleitfäden auf die neuen Regeln vorbereitet?
  • IT und Warenwirtschaft prüfen: Können Reparaturen und verlängerte Fristen korrekt dokumentiert werden?
  • Lieferantenverträge überprüfen: Sind Kosten, Reparaturfristen, Transport, Ersatzteile und Rückgriff klar geregelt?
  • Verantwortlichkeiten klären: Besonders bei Herstellern außerhalb der EU sollte feststehen, wer innerhalb Europas für Reparaturpflichten verantwortlich ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Recht auf Reparatur bedeutet nicht, dass jedes Unternehmen jedes defekte Produkt reparieren muss. Entscheidend sind die Rolle des Unternehmens, das jeweilige Produkt und die Frage, ob noch Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen.
Für Händler ist jetzt vor allem wichtig, Gewährleistungs- und Reklamationsprozesse anzupassen und die Verantwortlichkeiten in der Lieferkette zu prüfen.
IHK Ostthüringen: Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um Recht und Steuern

Die Informationen im Artikel geben einen ersten Überblick und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei Fragen zum Thema unterstützen Sie die Rechtsexperten der IHK mit kostenfreien Auskünften.

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