Nr. 75409

REACH | Chemikalienrecht

Das Webinar informiert, welche neuen EU-Vorgaben zu Mikroplastik und Kunststoffgranulaten auf Unternehmen zukommen und wie die erweiterten Anforderungen entlang der gesamten Lieferkette sicher umgesetzt werden können.

Wir bitten um Rückmeldungen bis 29. August 2025. Zusätzlicher Hinweis: Informationsveranstaltung zur Chemikalienregulierung unter REACH am 23. September.

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe wurde um fünf Stoffe auf nun 247 chemische Substanzen erweitert. Die Aufnahme dieser Stoffe kann zu Informationspflichten für Unternehmen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und innerhalb der Lieferkette führen.

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat im Januar 2023 eine Erweiterung der Kandidatenliste im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH um neun Stoffe bekanntgegeben.

Die Biozidrechts-Durchführungsverordnung sieht ab 1. Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel- und Onlinehandel vor. Die Abgabe der Produkte darf dann nur durch sachkundige Personen und erst nach Durchführung eines Abgabegespräches erfolgen.

Mitte September 2021 wurde die SCIP-Datenbank veröffentlicht. Damit sind jetzt alle frei zugänglichen Informationen der Unternehmenseinträge sichtbar.

Viele Unternehmen erhalten von Kunden und Zulieferern Anforderungen zu Erklärungen, dass Ihre Produkte der REACH-Verordnung entsprechen. Der BDI hat einige Musterformulierungen vorgeschlagen.