SVHC-Kandidatenliste um fünf Stoffe erweitert

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) wurde um fünf Stoffe auf nun 247 chemische Substanzen erweitert.
Die Aufnahme dieser Stoffe kann zu Informationspflichten für Unternehmen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und innerhalb der Lieferkette führen.
Folgende Stoffe wurden neu aufgenommen:
  • 1,1’-[Ethane-1,2-diylbisoxy]bis[2,3,4,5,6-pentabromobenzene]
    Verwendung: Wird hauptsächlich als Flammschutzmittel in verschiedenen Polymeren eingesetzt.
  • 2-(4-tert-butylbenzyl)propionaldehyd and its individual stereoisomers
    Verwendung: Ein Duftstoff, der häufig in Kosmetik-, Reinigungs-, und Pflegeprodukten vorkommt.
  • Diisohexyl phthalate
    Verwendung: Ein Weichmacher, der in Kunststoffen verwendet wird, um Flexibilität zu gewährleisten.
  • 1,4-dioxane
    Verwendung: Wird als ein Lösungsmittel und bei der Herstellung von Chemikalien eingesetzt; oft ein Nebenprodukt in Produkten wie Kosmetik und Reinigungsmitteln.
  • 2-benzyl-2-dimethylamino-4'-morpholinobutyrophenone und 2-methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-one
    Verwendung: Diese Fotoinitiatoren werden bei der Herstellung von Verpackungen und Drucktinten eingesetzt.
Durch die Aufnahme von Stoffen in die Listen kann für Unternehmen eine Reihe von Informationspflichten entstehen. So sind Lieferanten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet, Abnehmern Informationen zur sicheren Verwendung bereitzustellen, wenn SVHC-Stoffe mit einem Massenanteil größer als 0,1 Prozent in ihren Erzeugnissen enthalten sind. Auf Ersuchen sind auch Verbraucher zu informieren. Zudem besteht nach Artikel 7 für Hersteller oder Importeure eine Pflicht zur Notifizierung bei der ECHA und zur Eintragung in die SCIP Datenbank nach der Abfallrahmenrichtlinie.
Die vollständige Liste ist hier zu finden.
Quelle: DIHK