Nr. 5115708

ElektroG | BattG

Das bisherige deutsche Batteriegesetz ist am 7.10.2025 außer Kraft getreten. Es wurde durch das „Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG“ abgelöst. Damit wird das nationale Batterierecht an die seit 2023 bestehende EU-Batterieverordnung angepasst.