Novelle des Batteriegesetzes seit 6. Oktober 2025 in Kraft

Novelle des BatterieG

Das bisherige deutsche Batteriegesetz ist am 7.10.2025 außer Kraft getreten. Es wurde durch das „Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG“ abgelöst, welches am 6.10.2025 in Kraft getreten ist. Damit wird das nationale Batterierecht an die seit 2023 bestehende EU-Batterieverordnung angepasst. Zum vollständigen Gesetzestext des BattDG gelangen sie hier.
Die wichtigste Änderung aus Sicht der Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren ist die Pflicht zur Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem, die nun nicht mehr auf Gerätebatterien beschränkt ist, sondern für alle Batteriekategorien gilt. Die wie bisher für die Registrierung aller Inverkehrbringer von Batterien zuständige Stelle ist die Stiftung EAR. Hier finden sie alle relevanten Regelungen zum Thema BattG-Registrierungen.
Die Frist für die Umstellung bestehender BattG-Registrierungen läuft bis 15. Januar 2026.