Nr. 5273972

Zuschussprogramme für Investitionen

Mit einem Zuschuss bis zu 45 Prozent können Investitionsvorhaben von Kleinstunternehmen, wenn die Vorhaben der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung im ländlichen Raum dienen, gefördert werden.

Seit dem 1. November 2025 gilt für Unternehmen die neue Thüringer GRW-Richtlinie. Mit der neuen Richtline wurden Förderzugänge erleichtert und Förderausschlüsse zurückgenommen.

Mit dem Förderprogramm „InnoInvest“ unterstützt das Thüringer Wirtschaftsministerium Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in wettbewerbsfähige neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.