Anträge, Urkunden und Zweitschriften

Prüfungsurkunde

Nach erfolgreich abgelegter Ausbildungs- oder Weiterbildungsprüfung können sich die Prüfungsteilnehmer/-innen zusätzlich zum Prüfungszeugnis eine Prüfungsurkunde ausstellen lassen.

Zweitschriften

Bei Verlust von Zeugnissen im Bereich Ausbildung oder Weiterbildung der IHK Ostthüringen zu Gera kann eine kostenpflichtige Zweitschrift ausgestellt werden.

Zeugnisübersetzung

Für Weiterbildungsabschlüsse nach § 54 BBiG kann dem Prüfungszeugnis in deutscher Sprache auf Antrag zusätzlich eine Zeugnisübersetzung in englischer Sprache beigefügt werden.

Antrag auf Zulassung als Externer zur Abschlussprüfung

In besonderen Fällen können schulisch Ausgebildete oder Personen ohne Ausbildung aufgrund vorangegangener beruflicher Tätigkeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Auszubildende können auf Antrag vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

Antrag auf Ausweis des Ergebnisses berufsschulischer Leistungsfeststellungen

Auszubildende haben die Möglichkeit, auf Antrag das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem IHK-Zeugnis ausweisen zu lassen.
Ausweis Berufsschulnoten auf IHK-Zeugnis (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 541 KB)

Antrag zur Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich soll besondere Verhältnisse behinderter Menschen bei der Durchführung der Prüfung berücksichtigen. Der Antrag ist zusammen mit dem jeweiligen Antrag auf Zulassung zur Zwischen- und Abschlussprüfung zu stellen.