Bestellung Zweitschrift Prüfungszeugnis
Bestellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses bzw. der Bescheinigung über die bestandene Prüfung.
Eine Zweitschrift kann nur erstellt werden, wenn
- das Original verlorengegangen ist oder zerstört wurde,
- sich Ihr Name aufgrund von Adoption geändert hat oder
- sich Ihr Vorname nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert hat.
Für die Zweitschrift berechnen wir eine Gebühr gemäß dem aktuellen Gebührentarif.