Nr. 4163914

Bestellung Zweitschrift Prüfungszeugnis

Bestellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses bzw. der Bescheinigung über die bestandene Prüfung.

Eine Zweitschrift kann nur erstellt werden, wenn
  • das Original verlorengegangen ist oder zerstört wurde,
  • sich Ihr Name aufgrund von Adoption geändert hat oder
  • sich Ihr Vorname nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert hat.
Für die Zweitschrift berechnen wir eine Gebühr gemäß dem aktuellen Gebührentarif.