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Nr. 5128

Berufszugang im Verkehrsgewerbe

Wer sich als Unternehmer im Verkehrswesen selbstständig machen will, muss gesetzliche Auflagen erfüllen. Geregelt wurde das für den Güterverkehr im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), für den Omnibus sowie für Taxi- und Mietwagen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Da die Inhalte teilweise voneinander abweichen, finden Sie nachfolgend nähere Informationen zu Ihrer Branche.
LKW fährt auf der Autobahn © Yuri Bizgaimer - Fotolia
Foto von mehreren hintereinander stehenden Taxen © Bjoern Wylezich
Ein roter und ein blauer Bus auf der Straße © connel_design - Fotolia
Martin Räth
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung