Berufszugang im Verkehrsgewerbe
Wer sich als Unternehmer im Verkehrswesen selbstständig machen will, muss gesetzliche Auflagen erfüllen. Geregelt wurde das für den Güterverkehr im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), für den Omnibus sowie für Taxi- und Mietwagen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Da die Inhalte teilweise voneinander abweichen, finden Sie nachfolgend nähere Informationen zu Ihrer Branche.
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Martin Räth
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und Innovation
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