Interaktive Checkliste (2.1.1.1)



Was müssen Sie tun?
Als gebundene Versicherungsvermittler benötigen Sie keine Erlaubnis und müssen auch keine Haftpflichtversicherung nachweisen, wenn durch das bzw. die Versicherungsunternehmen für Sie die uneingeschränkte Haftung aus Ihrer Vermittlertätigkeit übernommen wird.
Sie müssen aber in das Vermittlerregister eingetragen werden. Die Anmeldung zu diesem Register wird unmittelbar durch Ihr Versicherungsunternehmen an die Registerstelle geleitet. Sie brauchen sich darum nicht selbst zu kümmern.

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Achtung: Wenn Ihr Versicherungsunternehmen allerdings nicht bereit ist, die Haftung für Sie zu übernehmen, oder wenn Sie auf eigenen Wunsch wie ein ungebundener Versicherungsvermittler behandelt werden möchten, dann müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Dasselbe gilt für Vermittler, die einerseits Ausschließlichkeitsvermittler sind, aber andererseits – in Bezug auf andere Versicherungsprodukte – daneben auch als ungebundener Vermittler auftreten.

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