Entlastungen bei der Einkommensteuer

Am 1. Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Reformpaket für Wachstum, Beschäftigung und soziale Entlastungen verständigt. Im Zentrum der steuerpolitischen Beschlüsse steht eine Einkommensteuerreform, die insbesondere kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten soll.

Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro

Das beschlossene Steuerpaket soll nach Angaben der Koalition ein Volumen von rund 10 Milliarden Euro erreichen. Die Maßnahmen sollen in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 umgesetzt werden. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken, die Belastungswirkungen der kalten Progression zu mildern und Familien stärker zu unterstützen.
Anders als zwischenzeitlich diskutierte Reformmodelle mit deutlich höheren Entlastungswirkungen bleibt das jetzige Konzept vergleichsweise moderat. Es bewegt sich weitgehend in dem Rahmen, der durch die Anpassung des steuerfreien Existenzminimums und den Ausgleich inflationsbedingter Mehrbelastungen ohnehin erforderlich geworden wäre – zum Teil sogar darunter.

Höherer Grundfreibetrag

Ein zentraler Baustein der Reform ist die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Nach den bislang bekannt gewordenen Eckpunkten soll dieser bis 2028 auf rund 12.900 Euro steigen. Von dieser Maßnahme profitieren grundsätzlich alle Steuerpflichtigen.

Familien profitieren besonders

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entlastung von Familien. Vorgesehen sind sowohl höhere Kinderfreibeträge als auch eine weitere Anhebung des Kindergeldes. Nach den derzeitigen Planungen soll das Kindergeld bis 2028 auf 272 Euro pro Monat und Kind steigen. Gleichzeitig sollen die Kinderfreibeträge entsprechend angepasst werden.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass insbesondere Familien mit zwei Kindern zu den Hauptgewinnern der Reform gehören werden. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit zwei durchschnittlichen Einkommen wird im Endausbau eine jährliche Entlastung von mehr als 600 Euro erwartet.

Mehr steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer sollen von höheren Pauschbeträgen profitieren. Geplant ist eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 1.230 Euro auf rund 1.430 Euro. Dadurch können Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in größerem Umfang steuerfrei bleiben, ohne dass individuelle Werbungskosten nachgewiesen werden müssen. Die Maßnahme reduziert zudem den bürokratischen Aufwand und führt zugleich zu einer spürbaren Steuerentlastung für Millionen Beschäftigte.

Abflachung des Einkommensteuertarifs

Neben höheren Freibeträgen soll auch der Tarifverlauf der Einkommensteuer angepasst werden. Geplant ist insbesondere eine Abflachung der sogenannten zweiten Progressionszone. Dadurch soll verhindert werden, dass mittlere Einkommen überproportional von steigenden Grenzsteuersätzen betroffen sind. So soll der Einstieg in den Spitzensteuersatz künftig bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.600 Euro (bisher: 69.879 Euro) erfolgen. Damit würde sich die Belastungsgrenze etwas nach oben verschieben.

Auch Personenunternehmen werden entlastet

Von der Einkommensteuerreform profitieren nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch viele Handwerksbetriebe, Freiberufler und mittelständische Unternehmen, da die Einkommensteuer für sie die eigentliche Unternehmensteuer ist. Gerade für inhabergeführte Betriebe könnten die Maßnahmen daher eine gewisse Liquiditätsverbesserung bringen.

Gegenfinanzierung durch höhere Belastung sehr hoher Einkommen

Die geplanten Entlastungen sollen allerdings zum Teil gegenfinanziert werden. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses wird gleichzeitig eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer vorgeschlagen. So soll diese (45 Prozent) bereits ab 250.000 Euro (bisher: 277.826 Euro) greifen und ein zusätzlicher Reichensteuersatz von 47 Prozent ab einem Einkommen in Höhe von 280.000 Euro eingeführt werden. Für viele Personenunternehmen dürften diese Maßnahmen wiederum zu Belastungen und zum Entzug nötiger Liquidität führen.

Fazit

Mit den Beschlüssen vom 1. Juli 2026 setzt die Bundesregierung erstmals seit längerer Zeit wieder auf eine gezielte Entlastung privater Haushalte. Für Steuerzahler bedeutet dies zwar keine „große Steuerreform“, wohl aber Verbesserungen bei Einkommensteuer und Familienförderung.