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Nr. 10131

Steuern

IHK-Merkblatt zu den "Aufbewahrungsfristen" wurde aktualisiert.

Richterhammer aus Holz liegt auf einem Tisch. Davor seht in aufgestellten Buchstaben: TAX LAW © Valerii Evlakhov - istock

Das Steueränderungsgesetz 2025 soll Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten und Mobilität, Ehrenamt und Gastronomie fördern. Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf am 10. September zugestimmt. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 geplant.

Hermann Vogt
Recht und Steuern