Haftung für Inhalte auf Social-Media-Plattformen

Serie: Social Media


Unternehmer sollten genau wissen, wofür sie auf ihrer eigenen Homepage oder ihrer Social-Media-Plattform haften. Grundsätzlich ist der Inhaber einer Webpräsenz für seine eigenen Inhalte verantwortlich (§ 7 Telemediengesetz).


Als eigene Inhalte zählen jedoch auch solche, die zwar von Dritten erstellt wurden, jedoch so eingebunden werden, dass sich die Homepage diese Inhalte zu eigen macht, etwa durch Verlinkung oder Werbung.

Auch, wenn die Inhalte Dritter lediglich eingebunden werden, ohne, dass man sie sich gleich zu eigen macht, kann je nach Sachverhalt und Wissensstand eine strafrechtliche Haftung bestehen. Und sogar bei Nichtwissen kann eine verschuldensunabhängige Haftung in Betracht kommen, wenn Unternehmer ihre Prüfpflichten verletzt und deshalb die jeweiligen Inhalte nicht gelöscht haben.

Unabhängig davon sollten sich Unternehmer vor der Einstellung „fremder Inhalte“ stets rechtlich absichern, dass sie auch urheberrechtlich, markenrechtlich sowie persönlichkeitsrechtlich dazu berechtigt sind. So stehen allein dem Urheber die (wirtschaftlichen) Verwertungsrechte an persönlich geistigen Schöpfungen zu. Auch die Wiedergabe fremder Marken und fremder Logos ohne Lizenzvertrag ist widerrechtlich. Das Persönlichkeitsrecht kann auch durch das Veröffentlichen von Bildern verletzt werden. Ebenso ist die Abbildung von Personen zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung verboten.