Wie nützlich sind Verhaltensregeln für Soziale Medien?
Serie: Social Media
Für die private Nutzung von Sozialen Medien kann der Arbeitgeber keine Vorgaben machen. Möglich sind allenfalls unverbindliche Empfehlungen und der Hinweis darauf, dass auch im Internet geltendes Recht zu beachten ist.
Für den geschäftlichen Auftritt können selbstverständlich verbindliche Regeln aufgestellt werden. Viele Unternehmen haben mittlerweile Richtlinien, so genannte „Social-Media-Guidelines“ entwickelt, die vor allem folgende Punkte regeln sollten:
- Welche Ziele verfolgt ein Unternehmen mit der Nutzung von Social Media?
- Welche Sozialen Medien (zum Beispiel Xing, Facebook, Twitter) möchte das Unternehmen ausschließlich oder überwiegend nutzen, und welche Inhalte sollen vermittelt werden?
- Welche Mitarbeiter dürfen im Namen des Unternehmens kommunizieren?
- Wie haben sie in Sozialen Medien aufzutreten?
- Wer ist Ansprechpartner bei Fragen und Problemen?
- Dürfen Soziale Medien von den Mitarbeitern während der Arbeitszeit auch privat genutzt werden und wenn ja, in welchem Umfang?
Außerdem sollten die Mitarbeiter in den Guidelines darauf hingewiesen werden, dass
- das Internet kein rechtsfreier Raum ist und gesetzliche Vorschriften beachtet und eingehalten werden müssen (zum Beispiel das Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht oder das Datenschutzrecht),
- vertrauliche Informationen nicht nach außen getragen werden dürfen,
- private Meinungen deutlich als solche zu kennzeichnen sind und
- jeder Mitarbeiter für seine Einträge selbst verantwortlich ist.