Wo wird das Impressum bei Facebook platziert

Social Media Angebote wie Facebook, die auch geschäftlich genutzt werden, müssen ein Impressum im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) aufweisen. Das Impressum muss für den Nutzer leicht erkennbar, auffindbar und unmittelbar erreichbar sein.
Ist dies nicht der Fall, liegt darin ein Verstoß gegen Paragraf 5 des TMG vor und Ihr Unternehmen läuft Gefahr, abgemahnt zu werden. Grundsätzlich reicht es zwar aus, wenn der Nutzer das Impressum über eine Verlinkung, zum Beispiel auf die eigene Website, erreichen kann.

Nach Auffassung des Landgerichtes Aschaffenburg (Urteil vom 19.08.2011 - Az. 2 HK O 54/11) genügt es jedoch nicht, wenn das Impressum oder die Verlinkung auf das Impressum unter dem Facebook-Menüpunkt „Info“ zu suchen ist. Ob sich diese Rechtsprechung durchsetzen wird, wird sich zeigen. Um sich bis dahin vor Abmahnungen zu schützen, sollten Sie die Impressumspflicht entsprechend der Vorgaben des Gerichts umsetzen.

So könnte zum Beispiel ein neuer, individueller Menüpunkt (Reiter) mit der Bezeichnung „Impressum“ hinzugefügt werden oder unmittelbar in dem Info-Reiter selber das Impressum als Link einsetzt werden.