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Immobilienverwalter

Haus aus bunten Bauklötzchen aus Holz © Rainer Sturm www.pixelio.de

Das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler“ tritt am 1. August 2018 in Kraft. Bereits tätige Verwalter haben noch sechs Monate Zeit, eine Erlaubnis zu beantragen. Die Sachkunde muss nicht nachgewiesen werden, stattdessen wird eine Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler eingeführt.